Es war ein außerordentlich kurzer Prozess. Der Vorsitzende Richter Michael Fischer verkündete am Landgericht Nürnberg-Fürth bereits nach zweieinhalb Stunden das Urteil. Der heute 19-Jährige wird auf unbestimmte Zeit in einer Klinik für psychisch kranke Straftäter untergebracht. Er tötete bei einem Jagdausflug in Burgbernheim seinen Vater. Der 54-Jährige ahnte nichts von der Gefahr.
Mit rotem Aktenordner vor dem Gesicht betritt der junge Mann den Saal. Rund 1,75 Meter groß, schmale Statur und blass. Seine beiden Anwälte Dr. Markus Bessler und Dr. Philipp Schulz-Merkel achten penibel darauf, dass sein Gesicht verdeckt bleibt, während die Kameras der Medienvertreter klicken. Mit kleinen Schritten tastet er sich bis zu seinem Stuhl vor. Eine Kette hält seine Füße nah beieinander. Er nimmt Platz.
Der heute 19-Jährige aus Ludwigsburg (Baden-Württemberg) hatte bei einem Jagdausflug nach Burgbernheim (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) am 1. Mai 2024 seinen Vater erschossen. Die Tat gilt als Totschlag.
Um 9.30 Uhr wird die Verhandlung im Sicherungsverfahren eröffnet. Diese Bezeichnung legt bereits das Ziel fest: Es ging von Anfang an um die zeitlich zunächst unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Denn schon vor Beginn des Prozesses war klar, dass der 19-Jährige psychisch krank ist.
Bereits kurz nach Eröffnung der Verhandlung müssen alle Zuschauer und Pressevertreter den Saal wieder verlassen. Die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zum Schutz des Beschuldigten, erklärt Richter Michael Fischer.
Bei der Tat war der Beschuldigte noch 18 Jahre alt. Er ist damit zwar volljährig, wird vor Gericht jedoch als Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes behandelt. Was sich dann hinter den Türen des Gerichtsaales abspielt, wissen nur wenige.
Fest steht, dass zwei Gutachter eine wichtige Rolle gespielt haben: Dr. Peter Betz, Rechtsmediziner an der Universitätsklinik Erlangen, und Dr. Thomas Wenske, psychiatrischer Gutachter aus Erlangen. Wer was ansonsten sagte, wissen nur die Personen, die im Saal waren.
Doch schon nach wenigen Stunden verkündet das Gericht das Urteil. Um kurz vor 12 Uhr gehen die Türen des Saales für die Öffentlichkeit und die Presse wieder auf. Der 19-Jährige betritt den Saal. Wieder mit Aktenordner vor dem Gesicht, wieder rasseln die Fußfesseln. Aufrecht sitzt er dem Richter Michael Fischer gegenüber. Der verkündet das Urteil. „In gebotener Kürze”, wie er zweifach betont.
Der 19-Jährige wird in einem forensischen Krankenhaus untergebracht. Die Unterbringung ist zeitlich zunächst unbefristet. Ob und wann der 19-Jährige wieder in die Freiheit zurückkehren kann, hängt vom Heilungsprozess ab, beschreibt der Richter.
In der Urteilsbegründung sagt Fischer weiter: Der Tatbestand des Totschlags sei objektiv und subjektiv erfüllt. Doch der junge Mann sei zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen, betont der Richter. Der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Wenske stellte bei dem Beschuldigten eine „hochakute paranoide Schizophrenie” fest. Der heute 19-Jährige hört Stimmen, die ihm Anweisungen geben. „Die Stimmen haben ihm befohlen, seinen Vater zu töten”, so Fischer zur Tat.
Bliebe der 19-Jährige unbehandelt, so wäre die Wahrscheinlichkeit, dass er eine ähnliche Tat ausführt, hoch. „Außerordentlich” gefährdet ist, so übernahm es Fischer vom Gutachten, dabei der sozial nahe Kreis von Angehörigen, Freunden und Bekannten. Fischer ordnete die Unterbringung in einer forensischen Einrichtung an. Eine geschlossene Psychiatrie sei als Alternative ausgeschlossen, diese biete nicht genügend Sicherheit.
Der 54-Jährige war mit seinem Sohn auf die Jagd in Burgbernheim gegangen, ohne etwas von einer Gefahr zu ahnen. „In der Familie wusste keiner etwas von der Krankheit“, sagte Rechtsanwalt Dr. Markus Bessler nach dem Verfahren gegenüber der FLZ. „Sonst hätte ihn sein Vater nie auf die Jagd mitgenommen.“
Ebenso wenig habe der damals 18-Jährige ein Risiko erkennen können, auch wenn er die ersten Anzeichen einer Bewusstseinsveränderung gespürt habe. Mitten in den Vorbereitungen zum Abitur stehend, habe er sich dies jedoch mit der Anspannung der Vorbereitungen auf die Prüfungen erklärt, so der Verteidiger aus Stuttgart. Der 18-Jährige erwartete, dass sich die Auffälligkeiten in seinen Wahrnehmungen wieder legen würden und sprach deshalb mit niemandem darüber.
Es habe auch vorher keinen ersten Ausbruch der Krankheit gegeben, der die Familie zum Handeln hätte veranlassen können. „Es ist ein extrem tragisches Geschehen, dass dies dann auf dem Jagdausflug geschehen ist“, sagte Dr. Markus Bessler gegenüber der FLZ.
Sowohl der Staatsanwalt Sebastian Pelkofer als auch die Verteidiger verkündeten nach der Urteilsbegründung, das Urteil nicht anzufechten. Dies hätten sie innerhalb einer Woche tun können. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
In welche Einrichtung der 19-Jährige kommt, wird außerhalb des Gerichts beschlossen. Richter Michael Fischer wünschte dem Beschuldigten zum Ende „alles Gute”. Der 19-Jährige stand vorsichtig und zitternd von seinem Stuhl auf, als die Zuschauerreihen sich bereits leerten.