Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Zur Urteilsverkündung gingen die Türen wieder auf. Der 19-Jährige wird auf zunächst unbestimmte Zeit in einer gesicherten psychiatrischen Klinik untergebracht.
Die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen den inzwischen 19-Jährigen aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg hatte am Freitag gegen 9.30 Uhr vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth begonnen. Es ging dabei von Anfang an um die zeitlich zunächst unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Der heute 19-Jährige wurde für schuldig befunden, bei einem Jagdausflug am 1. Mai 2024 in einem Waldstück bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) seinen Vater erschossen zu haben. Dies gilt als Totschlag. Eine wichtige Rolle spielte in dem Prozess die Gesundheit des jungen Mannes. Schon vor Prozessbeginn war bekannt, dass der 19-Jährige psychisch krankist.
Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch die Pressevertreter waren davon betroffen. Der Heranwachsende war zum Tatzeitpunkt im Mai diesen Jahres zwar bereits 18 Jahre alt, doch er wurde vor Gericht als Heranwachsender, also nach dem Jugendgesetz, behandelt. Zum Schutz seiner Person, so der Richter, wurde deshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Der Beschuldigte wird von den Anwälten Dr. Markus Bessler und Dr. Philipp Schulz-Merkel vertreten. Besonders wichtig für den Prozess wurden zwei Gutachter: Dr. Peter Betz, Rechtsmediziner an der Universitätsklinik Erlangen, und Dr. Thomas Wenske, psychiatrischer Gutachter aus Erlangen.
Die Unterbringung ist zeitlich zunächst unbefristet. Ob und wann der 19-Jährige wieder in die Freiheit zurückkehren kann, hängt vom Heilungsprozess ab.