Vater bei Jagd in Burgbernheim erschossen: Urteil gegen 19-Jährigen gefallen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.11.2024 10:53, aktualisiert am 29.11.2024 12:36

Vater bei Jagd in Burgbernheim erschossen: Urteil gegen 19-Jährigen gefallen

Der 19-Jährige wurde von seinen Anwälten Dr. Markus Bessler (vorne) und Dr. Philipp Schulz-Merkel in den Gerichtssaal geführt. (Foto: Manfred Blendinger)
Der 19-Jährige wurde von seinen Anwälten Dr. Markus Bessler (vorne) und Dr. Philipp Schulz-Merkel in den Gerichtssaal geführt. (Foto: Manfred Blendinger)
Der 19-Jährige wurde von seinen Anwälten Dr. Markus Bessler (vorne) und Dr. Philipp Schulz-Merkel in den Gerichtssaal geführt. (Foto: Manfred Blendinger)

Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Zur Urteilsverkündung gingen die Türen wieder auf. Der 19-Jährige wird auf zunächst unbestimmte Zeit in einer gesicherten psychiatrischen Klinik untergebracht.

Die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen den inzwischen 19-Jährigen aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg hatte am Freitag gegen 9.30 Uhr vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth begonnen. Es ging dabei von Anfang an um die zeitlich zunächst unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Dr. Philipp Schulz-Merkel, einer der beiden Verteidiger, führte den 19-Jährigen zu seinem Platz. (Foto: Manfred Blendinger)
Dr. Philipp Schulz-Merkel, einer der beiden Verteidiger, führte den 19-Jährigen zu seinem Platz. (Foto: Manfred Blendinger)

Vater erschossen: Familie wusste nichts von Krankheit des 19-Jährigen

Der junge Mann tötete bei einem Jagdausflug in Burgbernheim seinen Vater. Der 54-Jährige ahnte nichts von der Gefahr. Sein Sohn war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig.
29.11.2024 15:39
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Der heute 19-Jährige wurde für schuldig befunden, bei einem Jagdausflug am 1. Mai 2024 in einem Waldstück bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) seinen Vater erschossen zu haben. Dies gilt als Totschlag. Eine wichtige Rolle spielte in dem Prozess die Gesundheit des jungen Mannes. Schon vor Prozessbeginn war bekannt, dass der 19-Jährige psychisch krankist.

Öffentlichkeit von Verhandlung ausgeschlossen

Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch die Pressevertreter waren davon betroffen. Der Heranwachsende war zum Tatzeitpunkt im Mai diesen Jahres zwar bereits 18 Jahre alt, doch er wurde vor Gericht als Heranwachsender, also nach dem Jugendgesetz, behandelt. Zum Schutz seiner Person, so der Richter, wurde deshalb die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Ob die Verhandlung im Nürnberger Strafjustizzentrum hinter verschlossenen Türen stattfindet, entscheiden die Richter.  (Foto: Manfred Blendinger)
Ob die Verhandlung im Nürnberger Strafjustizzentrum hinter verschlossenen Türen stattfindet, entscheiden die Richter.  (Foto: Manfred Blendinger)

Vater in Burgbernheim erschossen: Termin für Prozess gegen Sohn steht fest

Das Verfahren gegen einen 19-Jährigen, der bei einem Jagdausflug seinen Vater getötet hat, beginnt am Freitag, 29. November, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
21.11.2024 14:45
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Der Beschuldigte wird von den Anwälten Dr. Markus Bessler und Dr. Philipp Schulz-Merkel vertreten. Besonders wichtig für den Prozess wurden zwei Gutachter: Dr. Peter Betz, Rechtsmediziner an der Universitätsklinik Erlangen, und Dr. Thomas Wenske, psychiatrischer Gutachter aus Erlangen.

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Die Unterbringung ist zeitlich zunächst unbefristet. Ob und wann der 19-Jährige wieder in die Freiheit zurückkehren kann, hängt vom Heilungsprozess ab.


Antonia Müller
Antonia Müller
Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach
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