Wegen versuchten Mordes hat das Landgericht Ansbach einen 26-Jährigen zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Er wollte in Heilsbronn einen Geschäftsmann erstechen. Die Große Strafkammer blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wie die Nebenklage lebenslang gefordert hatte. Die Verteidigung wollte sechs Jahre Haft.
„Für das Gericht ist das ein professionell ausgeführter Auftragsmord”, sagte Vorsitzender Richter Matthias Held bei der Urteilsverkündung am Donnerstag um 15.30 Uhr. Die viertägige Verhandlung habe für die Kammer keinen Zweifel gelassen, dass der 26-Jährige mit einer festen Absicht von seinem Wohnsitz bei Freiburg in die St.-Gundekar-Straße in Heilsbronn gekommen war: Er habe sein Opfer töten wollen.
Positiv werteten die Richter die umfassenden Angaben des 26-Jährigen. Er war von seinen Hintermännern mit Fluchtwagen von Heilsbronn erst nach Paris und eine Woche später nach England gebracht worden. Dort nahm in die Polizei nach einem internationalen Haftbefehl der Ansbacher Staatsanwaltschaft in Manchester fest.
Am Flughafen München wurde er von zwei Ansbacher Kripobeamten abgeholt. Bereits im Auto sprach er bereitwillig über seine Tat, was dadurch erleichtert wurde, dass einer der Beamten sich mit dem Türken in dessen Muttersprache unterhalten konnte. Auch bei weiteren Vernehmungen und in der Verhandlung schilderte er die Vorgeschichte und den Ablauf der Tat. In Heilsbronn zeigte er, wo er zunächst das Messer und kurz darauf auf der A6 sein Handy und das Handy seines Komplizen weggeworfen hatte.
„Damit hat er eine sichere Grundlage für bereits vorhandene Erkenntnisse gelegt”, so der Vorsitzende Richter. Zudem würden durch seine Angaben spätere Urteile gegen seinen Komplizen aus der Türkei und den Auftraggeber in Frankreich möglich, falls es in diesen Ländern zu Folgeprozessen kommen sollte. Dies sei für die Kammer der Grund, von einem Urteil auf lebenslange Haft nach unten abzuweichen.
Man glaube dem Angeklagten jedoch nicht seine Darstellung, dass ein lebensgefährlicher Messerstich in den Hals des Geschäftsmanns in einem Handgemenge entstanden sei. Dafür, so Held, sei die Wunde im Hals mit sieben Zentimetern viel zu tief. Einen solchen Stich setze man mit Absicht. „Es ist ein Wunder, dass das Opfer überlebt hat.”
Mit ihrem Urteil wählte die Große Strafkammer einen Mittelweg zwischen den Plädoyers. Staatsanwältin Christine Hönsch verlangte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im beschaulichen Heilsbronn sollte es zu einem Auftragsmord durch den 26-Jährigen kommen, so die Staatsanwältin. „Er hat den Auftrag aus Geldgier angenommen.” Mit dieser Habgier sei ein Mordmerkmal erfüllt. Mit der Heimtücke, dem Opfer am Morgen vor seinem Wohnhaus aufzulauern, ein zweites.
Nach zwei lebensgefährlichen Stichen in Hals und Rücken habe der Angeklagte nur deshalb von einem Opfer abgelassen, weil er seinen Auftrag für erfüllt hielt. Er sei überzeugt gewesen, dass der Schwerverletzte wegen der stark blutenden Wunden sterben werden. Dieser hätte wegen der raschen ärztlichen Hilfe überlebt. „Aber mit enormen körperlichen und mentalen Folgen.”
Hönsch lobte die „herausragende Leistung” der Ansbacher Kripo bei den Ermittlungen. Diese seine von dem Angeklagten zwar durch seine Aussagen erleichtert worden, doch man könne ihm nicht wie einem Kronzeugen deshalb einen Strafrabatt einräumen. Er habe auch kein umfassendes Geständnis abgelegt. „Stattdessen hat er versucht, sich als Opfer darzustellen und seine eigene Schuld kleinzureden.”
Der Angeklagte hatte behauptet, zu der Tat mit Drohungen gezwungen worden zu sein. Der Auftrag sei von dem Mann gekommen, der ihn vor drei Jahren mit drei Schüssen niederstrecken ließ, weil er einen Freund nicht verraten wollte. Von den damaligen Verletzungen unter anderen mit einem Durchschuss am linken Fuß überzeugte sich die Kammer unmittelbar vor den Plädoyers mit Bildern der Wunde, ärztlichen Unterlagen und einem Blick auf die nach wie vor zu sehende Narbe.
Damit könne sich der Angeklagte nicht selbst als Opfer hinstellen, kritisierte Rechtsanwalt Alexander Seifert, der den Geschäftsmann als Nebenkläger vertrat. Vom Angeklagten seien „viele Erfindungen, viele Ausreden” zu hören. Dabei habe er „den unbedingten Willen” gehabt, seinen Mandanten zu töten. Diesen bezeichnete Seifert als „funkelnde Person”. Er habe sich von seinem erlernten Beruf als Friseur in Köln zu einem international agierenden Macher im Textilbereich hochgearbeitet. „Jetzt ist sein Lebensmut gestört, in Teilen zerstört.”
Der tiefe Messerstich in den Hals könne nicht, wie vom Angeklagten behauptet, aus Versehen in einem Handgemenge geschehen sein, betonte Seifert. „Habgier – sonst nichts”, sagte er zum Motiv. „Der Drang zum schnellen Geld ließ ihn jede Grenze des menschlichen Anstands vergessen.” Dafür dürfe es keine Milderung geben, so der Anwalt, der ebenfalls eine lebenslange Haftstrafe verlangte.
Verteidigerin Franziska Meier verwies auf die Bereitschaft ihres Mandanten zu umfänglichen Aussagen. „Er hat sich entschieden, zu reden.” Sonst wäre der Sachverhalt nicht wie geschehen aufzuklären gewesen. Den Auftrag habe er nicht in erster Linie wegen des Geldes angenommen. „Sondern aus Angst vor dem nächsten Schuss.” Der Anschlag auf ihn und die Drohungen gegen ihn und seine Eltern hätten bei ihm große Angst ausgelöst. Den ihm befohlenen Messerangriff habe er dann aus eigener Entscheidung abgebrochen. „Er wollte nicht mehr weitermachen.”
Verteidiger Bernd Hönicka sah darin einen Rücktritt von der Tat. Das Opfer sei aus der Sicht des Täters nicht so schwer verletzt gewesen, dass er von dessen baldigem Tod habe ausgehen müssen. Die Blutungen seien noch nicht außen so stark erkennbar gewesen, und der Geschäftsmann habe noch gestanden, als sein Mandant den Angriff abgebrochen habe und geflohen sei. Für Hönicka lag deshalb nicht mehr ein Mordversuch, sondern nur noch eine gefährliche Körperverletzung vor. Dafür seien sechs Jahre Haft angemessen.