Unmut in Gallmersgarten: Die Verbindungsstraße nach Mörlbach bleibt gesperrt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.09.2025 06:30

Unmut in Gallmersgarten: Die Verbindungsstraße nach Mörlbach bleibt gesperrt

Oberhalb der hier zu sehenden westlichen Wand des Steinbruchs verläuft die Verbindungsstraße. (Foto: Hans-Bernd Glanz)
Oberhalb der hier zu sehenden westlichen Wand des Steinbruchs verläuft die Verbindungsstraße. (Foto: Hans-Bernd Glanz)
Oberhalb der hier zu sehenden westlichen Wand des Steinbruchs verläuft die Verbindungsstraße. (Foto: Hans-Bernd Glanz)

Die seit rund 16 Monaten gesperrte Verbindungsstraße zwischen Gallmersgarten und Mörlbach sorgt weiterhin für Unmut in der Bevölkerung. Vor allem, weil sich bisher nicht abzeichnet, wie eine Lösung aussehen könnte. Die Situation ist kompliziert, doch es gibt auch etwas Hoffnung.

Zum Ausgang der Misere: Die Sperre hatte das Neustädter Landratsamt angeordnet, weil die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Der Grund liegt im nahen Schotterwerk, genauer dessen Gesteinsabbau in einem Steinbruch nahe der Verbindungsstraße von Gallmersgarten und dessen Ortsteil Mörlbach.

Zu viel Gesteinsmaterial abgebaut

Offensichtlich sei seit längerem im Westen des Abbaugebietes mit seiner rund 70 Meter hohen Wand zu nahe an der Straße und zu viel Gesteinsmaterial abgebaut worden, sagte Bürgermeister Michael Schlehlein seinerzeit bei einer Bürgerversammlung. Das Gemeindeoberhaupt machte sich keine Illusionen. Er rechne „mit einer dauerhaften Sperrung“.

Pikant an der Geschichte: Laut Auskunft des Landratsamtes müsse die Schotterwerk Burgbernheim GmbH selbst dafür sorgen, dass ein Experte die Abbauvorgaben überwacht. Dies sei offensichtlich nicht geschehen. Ein weiteres Detail verursacht zusätzlichen Ärger. Die Firma plane seit Jahren ein weiteres Abbaugebiet im Westen zu erschließen – just in der Richtung, in der besagte Straße liegt. Laut Schlehlein planten die Verantwortlichen des Schotterwerkes, aus diesem Gebiet Gesteinsmaterial in den aktuellen Abbaubereich zu schaffen, um die Standfestigkeit wieder zu gewährleisten. Dies sei eine Auflage des Landratsamtes Neustadt und müsse innerhalb der nächsten fünf Jahre geschehen.

Wie Christina Ebersberger vom Neustädter Landratsamt auf Nachfrage unserer Redaktion zum aktuellen Stand erklärt, bleibe die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Gallmersgarten und Mörlbach weiterhin gesperrt. Der Behörde wurden demnach seitens des Schotterwerks „Fachunterlagen zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen zur Überwachung der Standsicherheit der Westböschung vorgelegt, welche zur Prüfung an ein externes Sachverständigenbüro weitergeleitet wurden”.

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Die Sanierung muss erst abgestimmt werden

Weiterhin bedürfe das vorliegende Sanierungskonzept für die Herstellung der dauerhaften Standsicherheit der West- und Nordböschung der Überarbeitung und befinde sich noch in Abstimmung mit einem externen Prüfsachverständigen und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach. Die Sperrung der Straße könne erst aufgehoben werden, wenn das Sachverständigenbüro grünes Licht für diesen Schritt gebe, so Ebersberger.

Damit in den nächsten fünf Jahren Gefahren eines Abbruches rechtzeitig erkannt würden, sind aktuell bereits Messsonden am westlichen Abbaurand und am nördlichen, an dessen Rand ein ebenfalls gesperrter Feldweg entlangläuft, installiert, so Schlehlein.

Die verfahrene Situation, zu der sich gegenüber der Gemeinde die Schotterwerk Burgbernheim GmbH nicht äußert, wird noch komplizierter. Das ins Auge gefasste weitere Abbau-Areal liegt im Landkreis Ansbach. Wie Schlehlein gegenüber unserer Redaktion erklärt, gebe es Hinweise, dass der Abbau voraussichtlich nicht genehmigt werden könnte. Fabian Hähnlein, Pressesprecher am Ansbacher Landratsamt, kann zum aktuellen Stand derweil noch nichts sagen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle und gerade noch Abstimmungen laufen.

Sprengungen sind dort nicht erlaubt

Schlehlein zufolge war zunächst vorgesehen, auf dem ansteigenden Gelände Erdreich bis rund zwei Meter über dem Grundwasserspiegel abzuschieben. Den Informationen zufolge, die die Gemeinde Gallmersgarten „als Nachbar“ erhielt, seien Sprengungen dort ebenfalls nicht erlaubt, so dass der Betreiber später das zur Verfestigung benötigte Gesteinsmaterial mit Maschinen abbauen müsste.

Zwei Punkte hält die Kommune dabei für inakzeptabel. Einerseits befürchte man, dass mit der Genehmigung des Abschiebens von Erdreich Tatsachen geschaffen würden, die nicht mehr rückgängig zu machen wären. Zum anderen sieht die Gemeinde durch den dann notwendigen täglichen Schwerlastverkehr mit den zahlreichen Fahrten eine „außergewöhnliche Nutzung“ ihrer Straße, der sie keinesfalls zustimmen werde.

Ziel der Gemeinde sei es wie bisher, dass die Straße, die auch vom Schulbusverkehr benutzt wurde, wieder sicher befahrbar wird. Darum habe sich die Leitung des Schotterwerks zu kümmern. Einer früher angedachten Lösung seitens des Betreibers, die Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße um rund 30 Meter nach Westen, werde man seitens der Kommune jedenfalls weiterhin nicht zustimmen.


Von HANS-BERND GLANZ UND ANNA FRANCK
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