Trotz Lärmschutz-Bedenken: Grünes Licht für neues Windrad in Markt Taschendorf | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.09.2024 08:00

Trotz Lärmschutz-Bedenken: Grünes Licht für neues Windrad in Markt Taschendorf

Vier Windräder stehen schon auf Markt Taschendorfer Flur. Nun sollen in dem Gebiet noch zwei weitere hinzu- kommen – eines auf Markt Taschendorfer und eines auf Burghaslacher Seite. (Foto: Nicolas Sportelli)
Vier Windräder stehen schon auf Markt Taschendorfer Flur. Nun sollen in dem Gebiet noch zwei weitere hinzu- kommen – eines auf Markt Taschendorfer und eines auf Burghaslacher Seite. (Foto: Nicolas Sportelli)
Vier Windräder stehen schon auf Markt Taschendorfer Flur. Nun sollen in dem Gebiet noch zwei weitere hinzu- kommen – eines auf Markt Taschendorfer und eines auf Burghaslacher Seite. (Foto: Nicolas Sportelli)

Ein neues Windrad auf Markt Taschendorfer Gemarkung hat am Mittwoch in einer eigens anberaumten Gemeinderatssitzung grünes Licht erhalten. Trotz einiger lärmschutzrechtlicher Bedenken billigte das Gremium die Planung und Errichtung.

Dies wäre dann die fünfte Anlage auf dem Gemeindegebiet von Markt Taschendorf. Ein weiteres Windrad ist in der Nähe, jedoch auf Burghaslacher Seite geplant.

Peter Fuhrmann, Prokurist der Markt Erlbacher Firma Naturenergie Zeilinger UG, mit der die Windräder geplant werden, erklärte dem Ratsgremium in der Sondersitzung die weiteren Schritte.

Demnach sei im Wind-an-Land-Gesetz das Ziel formuliert worden, 1,4 Prozent der Landesfläche in Bayern für Windenergie zu nutzen. Anhand bestimmter Kriterien wurden über den regionalen Planungsverband Westmittelfranken Flächen bestimmt, auf denen Windräder gebaut werden können. Die ausgewiesene Fläche in Markt Taschendorf bietet laut Fuhrmann ideale Bedingungen.

Verfahrenstempo ist von Bedeutung

Was eigentlich als Vorbescheidsanfrage gedacht war, wurde daraufhin noch während der Sitzung zum vollwertigen Bauantrag – sprich, man spart sich Zeit und hat nur ein Genehmigungsverfahren. Dieses schnellere Verfahren hat den Vorteil, dass man noch in das diesjährige Ausschreibungsverfahren kommen könnte, bevor die Ausschreibungen durch die mutmaßlich rasant steigende Zahl von Anlagen immer stärker unter Druck geraten und die Einspeisevergütungen sinken.

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Darüber hinaus werde ein Netzanschluss immer schwieriger wirtschaftlich darstellbar, sagte Fuhrmann weiter. Die Reservierung für die Einspeisung im Umspannwerk in Niederndorf, die bis zum 22. März nächsten Jahres läuft, kann nur verlängert werden, wenn bis dahin Fortschritte im Verfahren gemacht wurden. Mit der Ausweisung als windkrafttaugliches Gebiet ist es laut Fuhrmann klar, dass ein Windrad gebaut wird. Es sei eigentlich nur die Frage, wer der Betreiber sein wird.

Matthias Krabel fragte, ob die Schallwerte der bestehenden Windräder einsehbar sind, da diese „teilweise jetzt schon sehr laut“ seien. Eine weitere Anlage dürfte zu noch mehr Lärm führen. Tatsächlich, so wurde in der Sitzung bestätigt, handelt es sich bei der von den Schallemissionen betroffenen Siedlung um ein reines Wohngebiet und die dort zulässigen Dezibelgrenzwerte von 35 werden knapp überschritten.

Fuhrmann erklärte, für Windräder der neuen Generation gebe es verschiedene Betriebsarten, so zum Beispiel auch einen schallreduzierten Modus, bei dem eine Anlage gedrosselt oder über Nacht sogar komplett abgeschaltet wird. Die Anlagen werden für die Einhaltung der Schallgrenzwerte mit Mikrofonen vermessen und dementsprechend eingestellt. Bei zu hoher Lärmbelästigung sei die Immissionsschutzbehörde zuständig.

Beteiligungs-GmbH für die Bürgerschaft

Fuhrmanns Fazit war eindeutig: „Wenn ihr sie schon hört, ist es doch besser, die Bürger profitieren von den Windrädern, denn die Windräder kommen eh.“ Seiner Auffassung zufolge sollten die Betreiber des Windrades in erster Linie Bürger aus Markt Taschendorf und Burghaslach sein, die sich in einer Bürger-Betei- ligungs-GmbH zusammenschließen und mitbestimmen können.

Bürgermeister Otmar Lorey bezweifelte zwar, dass all jene, die unter der Lärmbelästigung leiden, auch über die finanziellen Mittel verfügen, sich zu beteiligen. Dessen ungeachtet sollten neben der Beachtung des Immissionsschutzgesetzes auch die Möglichkeiten der regionalen Wertschöpfung und die Einnahmen im industrieschwachen Marktgebiet berücksichtigt werden.

Martin Stubenrauch fragte sodann, ob es nicht vielleicht auch noch andere Möglichkeiten gebe, die Bürger an den Einnahmen durch die Windkraftanlage teilhaben zu lassen – eventuell in Form von Abgaben oder Spenden. Er könne sich beispielsweise den Bau eines Kinderspielplatzes oder einer E-Ladestation vorstellen. Davon hätten auch Bürger etwas, die sich nicht in eine Bürger-Beteiligungs-GmbH einkaufen können.


Von Martina Hinkelmann
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