Nicht immer können sich Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht auf Wünsche und Pläne des jeweils anderen einigen, etwa wenn ein Elternteil mit dem Kind eine Reise unternehmen möchte. Das Gericht kann solch einen Streit als Frage „von besonderer Bedeutung“ ansehen und die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 2 UF 153/25) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall stritt ein getrenntlebendes Elternpaar über eine geplante Weihnachtsreise der Mutter mit dem zweijährigen Sohn nach Chisinau (Republik Moldau). Das Kind lebt überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßigen Kontakt zum Vater. Die Mutter wollte in Moldau mit dem Sohn Verwandte besuchen, damit er Sprache, Kultur und Herkunft ihrer Familie kennenlernt. Der Vater wollte dies nicht zulassen.
Das Gericht entschied zugunsten der Mutter und übertrug ihr die Entscheidungsbefugnis. Es stufte die Reise als „Angelegenheit von erheblicher Bedeutung“ ein, da der Streit Konsequenzen für die gesellschaftliche und soziale Entwicklung des Kindes habe. Über seine Mutter habe der Junge familiäre und kulturelle Wurzeln in Moldau, der Aufenthalt fördere daher seine Identitätsbildung.
Die Einwände des Vaters überzeugten das Gericht nicht: Das junge Alter des Kindes spreche nicht grundsätzlich gegen eine Auslandsreise, und die überschaubare Reise beeinträchtige den Vater-Kind-Kontakt nur vorübergehend.
© dpa-infocom, dpa:260612-930-213246/1