Streit um Grundwasserschutz in Oberkemmathen: Wie gefährlich ist Gülle? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.08.2025 14:44

Streit um Grundwasserschutz in Oberkemmathen: Wie gefährlich ist Gülle?

Auf den ersten Blick sieht das Gelände der verfüllten Sandgrube unproblematisch aus. Doch Landwirt Thomas Schaffner aus Oberkemmathen sieht Anhaltspunkte dafür, dass im Untergründe noch Abfälle liegen könnten.  (Foto: Thomas Schaller)
Auf den ersten Blick sieht das Gelände der verfüllten Sandgrube unproblematisch aus. Doch Landwirt Thomas Schaffner aus Oberkemmathen sieht Anhaltspunkte dafür, dass im Untergründe noch Abfälle liegen könnten. (Foto: Thomas Schaller)
Auf den ersten Blick sieht das Gelände der verfüllten Sandgrube unproblematisch aus. Doch Landwirt Thomas Schaffner aus Oberkemmathen sieht Anhaltspunkte dafür, dass im Untergründe noch Abfälle liegen könnten. (Foto: Thomas Schaller)

Wie gefährlich für das Trinkwasser ist die Gülleausbringung in der Nähe der Brunnen? Über diese Frage liegt der Landwirt Thomas Schaffner aus Oberkemmathen, einem Ortsteil der Gemeinde Langfurth, in Streit mit den Behörden und der Fernwasserversorgung Franken (FWF).

Inzwischen geht es in dem jahrelangen Konflikt auch um viel Geld. Die FWF hat die Brunnen in diesem Bereich gespült, also große Mengen potenziell verunreinigtes Wasser in einen Bach geleitet. Zuvor hatte der Landwirt mehrfach Gülle in unmittelbarer Nähe der Brunnen ausgebracht – und glaubt sich bei seinem Vorgehen auch im Recht.

Wurzeln des Konflikts liegen lange zurück

Die FWF hingegen sieht das komplett anders und will deshalb den angegebenen Schaden in Höhe von fast 200.000 Euro von dem Bauern ersetzt haben. Diese und andere Streitfragen werden am Ende Richter entscheiden müssen.

Die Wurzeln der Auseinandersetzung liegen viele Jahre zurück. 2017 wurde ein Wasserschutzgebiet im Bereich zwischen den Orten Haslach und Matzmannsdorf ausgewiesen, das die Gülleausbringung stark beschränkte. Außerdem schloss die FWF, die hier große Mengen Trinkwasser fördert, freiwillige Vereinbarungen mit den Grundstücksnutzern im Umfeld der Brunnen. Gegen das Wasserschutzgebiet klagte Schaffner kurz darauf. Im November 2024 zog das Landratsamt das Wasserschutzgebiet dann zurück, weil sich eine Niederlage vor Gericht abzeichnete.

Damit galten die uralten Regelungen einer Wasserschutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1968 wieder, nach denen – so sieht es der Landwirt – die Gülleausbringung in der engeren Schutzzone, also sehr nahe an den Brunnen, erlaubt ist. Die FWF argumentiert, die Bauern müssten sich an eine ordentliche berufliche Praxis halten und die sehe eine Gülleausbringung hier nicht vor.

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Mehrwöchige Brunnenspülung war notwendig

Im Januar dieses Jahres kündigte die FWF die freiwilligen Vereinbarungen. Der Landwirt hat nach eigener Darstellung der FWF angeboten, auf die Gülleausbringung in der engeren Schutzzone zu verzichten, wenn die freiwillige Vereinbarung weiter läuft. Die FWF habe dies abgelehnt und auf das aus ihrer Sicht sowieso bestehende Gülle-Ausbringungsverbot hingewiesen.

Die FWF betont, dass sie beabsichtigt, nach dem Erlass der neuen Allgemeinverfügung wieder auf die Landwirte zugehen zu wollen. Dies gilt jedoch offenbar nicht für Thomas Schaffner, mit dem das Tischtuch zerschnitten scheint.

Im März fuhr Schaffner dann zum ersten Mal Gülle im Abstand von zwei Metern zu zwei Brunnenflächen. Die Folgen waren eine Anzeige bei der Polizei und eine mehrwöchige Brunnenspülung. Bei den Bürgerversammlungen in Dorfkemmathen und Oberkemmathen sei er deshalb, so der Landwirt, wenn auch ohne Namensnennung „an den Pranger gestellt” worden.

Konflikt eskaliert im Juli weiter

Aber leidet das Trinkwasser wirklich unter der Gülleausbringung? Der Landwirt argumentiert, die geförderten Wässer seien 20 bis 50 Jahre alt. Zudem seien die Brunnen schon seit Jahrzehnten in Betrieb und viele Jahre lang seien Gülle, Mist und Jauche bis an den Zaun der Brunnen gefahren worden, ohne dass es zu Verunreinigungen des Wassers gekommen sei.

Die FWF ist hingegen überzeugt, dass das Trinkwasser durchaus durch die Gülleausbringung unmittelbar gefährdet ist. Bei großer Trockenheit gebe es zum Beispiel Spalten im Boden, durch die die Gülle schnell sehr tief hinunter gelangen könne, schrieb FWF-Geschäftsführer Jan Kunau auf Anfrage der FLZ.

Im Juli eskalierte der Konflikt weiter. Die FWF kündigte außerordentlich den Pachtvertrag mit Schaffner, zu dem man das Vertrauen verloren habe, dass er die Flächen ordnungsgemäß bewirtschaftet. Dieser brachte im Gegenzug erneut Gülle auf den Wiesen um die Brunnen aus und klagte gegen die Kündigung. Das Landratsamt erließ im selben Monat eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz der Trinkwasserbrunnen. In diesem Zusammenhang stehen gegenseitige Anzeigen der Kontrahenten im Raum.

In diese komplizierte Angelegenheit spielt noch eine andere Sache hinein. In der Nähe des Ortes gibt es eine alte Sandabbaugrube, die mit Schutt und anderen Abfällen verfüllt wurde. Von dort fließt Grundwasser in Richtung der Brunnen. Die FWF, die einen großen Teil der Fläche erworben hat, betreibt in der Nähe auch eine Grundwasser-Messstelle. Sie wurde vor einigen Jahren erneuert.

Sind wirklich alle Abfälle weg?

Dies, so vermutet Schaffner, sei in einer Weise geschehen, dass anders als vorher nun keine Schadstoffe mehr gemessen werden. Aus der Grube seien zwar Abfälle entfernt worden, aber nach seiner Überzeugung nicht komplett. Just unter den Flächen, die ihm gehören, sei alles beim alten geblieben. Grundlage für den Stopp der Arbeiten seien Aussagen eines Baggerfahrers gewesen, dass da „nichts mehr gekommen sei”.

Das Trinkwassergewinnungsgebiet Haslach-Matzmannsdorf ist das größte im Landkreis Ansbach. Es dient der Fernwasserversorgung Franken als größtem Wasserversorger der Region bereits seit über 65 Jahren. Aus den Brunnen dürfen derzeit zusammen maximal 1,6 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr gefördert werden. Die aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis ist bis 31. Dezember 2033 befristet.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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