Streit mit dem Nachbarn? Diese Stellen helfen weiter | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.08.2026 06:32

Streit mit dem Nachbarn? Diese Stellen helfen weiter

Konflikte im Hausflur: Schuhe, Fahrräder oder Kinderwagen können schnell zum Streitpunkt zwischen Nachbarn werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Konflikte im Hausflur: Schuhe, Fahrräder oder Kinderwagen können schnell zum Streitpunkt zwischen Nachbarn werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Konflikte im Hausflur: Schuhe, Fahrräder oder Kinderwagen können schnell zum Streitpunkt zwischen Nachbarn werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Tür an Tür mit den Nachbarn? Oder nur durch einen Gartenzaun getrennt? Prima, wenn man sich gut versteht. Doch das ist längst nicht immer der Fall. Denn wer ständig über Nachbars Schuhe im Hausflur stolpert oder sich an über Grundstück ragenden Ästen stört, ist vielleicht irgendwann genervt.

Aber was tun, wenn die direkte Ansprache dann nicht hilft? Die Zeitschrift „Stiftung Warentest“ (Ausgabe 9/26) nennt die wichtigsten Anlaufstellen:

  1. Hausverwaltung oder Vermieter: Gerade bei immer wiederkehrenden Konflikten - wie den Schuhen, dem Fahrrad oder dem Kinderwagen im Hausflur - wenden sich Mieterinnen und Mieter am besten an Vermieter oder Hausverwaltung. Die können Störenfriede zum Beispiel an die Einhaltung der Hausordnung erinnern und sie auch abmahnen.
  2. Polizei und Ordnungsämter: Bei akuten Verstößen sind die obigen Ansprechpartner im Zweifel nicht rechtzeitig zur Stelle. Wer sich etwa an Lärm stört, wendet sich besser ans Ordnungsamt, in der Nacht ist die Polizei zuständig.
  3. Schiedsämter und Gütestellen: Wenn Nachbarschaftsfehden eskalieren, können Schiedsverfahren helfen. Bei der kostengünstigen Alternative zum Gerichtsverfahren vermitteln unabhängige Schlichter zwischen Eigenheimbesitzern, Kleingärtnern und Mietern.
  4. Anwälte: Scheitern alle anderen Versuche zur Streitbeilegung, kommen die juristischen Profis ins Spiel. Sie prüfen dann zunächst die Rechtslage und können bei Verstößen zum Beispiel Unterlassungsansprüche durchsetzen.

© dpa-infocom, dpa:260828-930-594112/1


Von dpa
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