Streetfood-Festival in Ansbach 2025: Müll-Sonderregelung ist Voraussetzung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.02.2025 17:45

Streetfood-Festival in Ansbach 2025: Müll-Sonderregelung ist Voraussetzung

Das Foodtruck-Festival sorgt regelmäßig für großen Andrang in der Reitbahn – anlassgebend für einen verkaufsoffenen Sonntag. (Archivfoto: Florian Pöhlmann)
Das Foodtruck-Festival sorgt regelmäßig für großen Andrang in der Reitbahn – anlassgebend für einen verkaufsoffenen Sonntag. (Archivfoto: Florian Pöhlmann)
Das Foodtruck-Festival sorgt regelmäßig für großen Andrang in der Reitbahn – anlassgebend für einen verkaufsoffenen Sonntag. (Archivfoto: Florian Pöhlmann)

Vordergründig ging es im Stadtrat um die Frage, wann die Stadt Ansbach in diesem Jahr ihre drei verkaufsoffenen Sonntage veranstalten soll. Doch vier Fraktionen – Grüne, BAP, ÖDP und Offene Linke – wollten die Abstimmung mit der Frage verknüpfen, wie bei den Veranstaltungen, besonders beim Foodtruck-Festival am 4. Mai, mit dem Müll umgegangen wird.

Am Tag vor der Sitzung hatten die vier Fraktionen den Antrag gestellt, dass die Anbieter des Foodtruck-Festivals verpflichtet werden sollten, ihre Speisen und Getränke nur in Mehrwegverpackungen anzubieten. Friedmann Seiler (ÖDP) begründete den Antrag in der Sitzung damit, dass das Anliegen, die Abfallsatzung der Stadt Ansbach einzuhalten, mit der Terminfrage „korreliere“. Die Satzung schreibe schließlich Mehrwegverpackungen vor.

Abfallsatzung macht Ausnahmen möglich

Patrick Peters, der Leiter des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters, erklärte jedoch, der Antrag sei zu kurzfristig gestellt worden, um noch in der Februarsitzung behandelt zu werden. Meike Erbguth-Feldner von den Grünen wunderte sich, schließlich habe OB Thomas Deffner die Fraktionen doch aufgefordert, einen solchen Antrag zu stellen.

„Ich kann dazu nichts sagen“, erklärte Bürgermeister Dr. Markus Bucka (BAP), der den verspäteten OB als Sitzungsleiter vertrat. Er wies jedoch darauf hin, dass es bei Anträgen eine Zwei-Wochen-Frist gebe. Bucka erklärte auch, dass in der Abfallsatzung „die Möglichkeit einer Ausnahme“ vom Mehrweggeschirr beschrieben sei. Deshalb werde die Satzung trotz der Einweg-Verpackungen beim Foodtruck-Festival eingehalten.

Verwaltungsgerichtshof fordert mehr Besucher der Stadt Ansbach

Es bestehe Dringlichkeit, entgegnete Erbguth-Feldner. Ohne die Abfallfrage abzuwägen, könne man „aus unserer Sicht diesen Beschluss nicht fassen“. Hannes Hüttinger sprang ihr argumentativ zur Seite. Ohne das Foodtruck-Festival kämen wesentlich weniger Menschen in die Stadt, und die Begründung für den verkaufsoffenen Sonntag am 4. Mai falle weg.

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Hintergrund: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte 2018 in einem Urteil gegen die Stadt Ansbach festgelegt, die Veranstaltungen, die den Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag böten, müssten mehr Besucher anziehen als zum Shoppen in die Stadt kommen. Der verkaufsoffene Sonntag dürfe quasi nur ein Anhängsel der Veranstaltung sein.

Stadträte sind sich uneinig

CSU-Stadtrat Otto Schaudig nannte Hüttingers Einwand einen „cleveren Versuch“, doch die Argumentation sei „nicht ganz richtig“. Schließlich sei hier „das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag“ das Thema, es gehe nicht um die Abfallfrage.

Patrick Peters unterstrich seitens der Verwaltung, letztlich gehe es nur um die verkaufsoffenen Sonntage und nicht um die Möglichkeit, den Ermessensspielraum des Oberbürgermeisters einzuschränken, bei der Abfallsatzung eine Ausnahme zuzulassen.

AfD-Stadtrat Walter Danielis verwies auf die ausgiebige Diskussion, die erst eine Woche zuvor im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss zum Thema geführt worden sei. Er sehe nicht ein, das Ganze erneut durchzukauen, so der AfD-Mann.

Sie könne sich dem nur anschließen, erklärte CSU-Stadträtin Elke Beyer. Sie wertete Hüttingers Argumentation als „einen Versuch durch die Brust ins Auge“ und forderte, endlich über die Terminfrage abzustimmen.

Verträge mit Foodtruck-Betreibern sind schon geschlossen

Einigermaßen irritiert waren einige Stadträte, als seitens der Verwaltung erklärt wurde, dass die Verträge mit den Foodtruck-Betreibern längst unter Dach und Fach seien. Kein einziger der Anbieter wäre nach Ansbach gekommen, hätte man in der Abfallfrage keine Ausnahme gemacht, hieß es weiter. Und es folgte noch ein weiterer Hinweis: Der Veranstalter des Foodtruck-Festivals werde am 4. Mai in der Reitbahn einen großen Abfall-Container aufstellen und den Müll nach Abschluss des Events selbst entsorgen.

Stadtrat Uwe Schildbach von der Offenen Linkens hatte zuvor beantragt, vor dem Hintergrund der Müllfrage über die drei Termine für verkaufsoffene Sonntage einzeln abzustimmen. Dafür fand sich im Rat eine Mehrheit gegen zehn Stimmen.

Die Abstimmungen brachten folgende Ergebnisse:

Gegen neun Stimmen wurde der 4. Mai als verkaufsoffener Sonntag beschlossen – aus Anlass der Ansbacher Mess, des Foodtruck-Festivals und des Oldtimertreffens.

Gegen eine Stimme wurde der 22. Juni aus Anlass des Ansbacher Altstadtfestes als verkaufsoffener Sonntag festgelegt.

Gegen sechs Stimmen wurde beschlossen, am 28. September in Brodswinden einen verkaufsoffenen Sonntag zuzulassen. Anlass ist hier die „Nature-Messe rund um Nachhaltigkeit, Energiesparen und regionale Stärke“.


Winfried Vennemann
Winfried Vennemann
Redakteur
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