Bußgeld | FLZ.de

Zu schnell gefahren? Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine neue Verjährungsfrist. (Foto: Matthias Balk/dpa/dpa-tmn)

Bußgeldbescheid kann jetzt noch deutlich später kommen

Drei Monate nach dem Tempoverstoß noch keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten? Bislang konnten sich Sünder dann in Sicherheit wiegen - die Tat war verjährt. Nun haben Behörden aber deutlich mehr Zeit.
04.09.2026 12:48
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