Bußgeldbescheid: Warum schnelles Handeln wichtig ist | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.08.2026 08:01

Bußgeldbescheid: Warum schnelles Handeln wichtig ist

Geblitzt worden? Bescheid prüfen, bei Zweifel Einspruch innerhalb von zwei Wochen erheben, sonst wird’s schnell teurer. (Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn)
Geblitzt worden? Bescheid prüfen, bei Zweifel Einspruch innerhalb von zwei Wochen erheben, sonst wird’s schnell teurer. (Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn)
Geblitzt worden? Bescheid prüfen, bei Zweifel Einspruch innerhalb von zwei Wochen erheben, sonst wird’s schnell teurer. (Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn)

Es ist schnell passiert: Am Ortseingang nicht rechtzeitig mit der Geschwindigkeit heruntergegangen oder ein Schild an der Autobahn übersehen. Wer beim Tempoverstoß erwischt wurde, bekommt in den kommenden Wochen in der Regel Post von der Bußgeldstelle. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) empfiehlt, Strafzettel genau zu prüfen und zügig zu reagieren.

Bei Zweifel Einspruch einlegen

Das heißt konkret: Stimmen Kennzeichen, Fahrzeugdaten, Tatzeit, Tatort und die vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung? Wer Zweifel daran hat, dass der Bescheid korrekt ist, sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Weil damit ein Verfahren auf den Weg gebracht wird, rät Herbert Engelmohr vom AvD jedoch dazu, sich juristischen Rat für das weitere Verfahren zu holen.

Ist der Bescheid dagegen nachvollziehbar, sollte man möglichst rasch reagieren. Denn wer über die zwei Wochen Einspruchsfrist hinaus wartet, riskiert Folgekosten, etwa durch eine Mahnung. Danach können Schritte folgen wie eine zwangsweise Vollstreckung oder Pfändung, im Extremfall sogar eine Erzwingungshaft.

Zügig zahlen oder Aufschub anfragen

Am besten bezahlt man zeitig das Verwarnungs- oder Bußgeld - oder meldet sich bei der Bußgeldstelle. „Sollte man den Betrag nicht sofort komplett zahlen können, sollte man möglichst schnell mit der Behörde Kontakt aufnehmen, um zum Beispiel Ratenzahlungen oder Aufschübe zu vereinbaren“, sagt der Jurist. 

Übrigens: Wer schon wissen will, was zu zahlen ist, bevor der Brief ins Haus flattert, kann den AvD-Bußgeldrechner nutzen. Dieser zeigt nach ein paar Eingaben an, wie hoch die Strafe ausfällt oder ob Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.

© dpa-infocom, dpa:260826-930-583019/1


Von dpa
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