Wer online mit Kredit- oder Debitkarten der Sparkassen bezahlt, nutzt zur Freigabe derzeit oft noch die S-ID-Check-App. Diese ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Zwei-Faktor-Authentifizierung, bei der zur Bestätigung einer Zahlung etwa Fingerabdruck oder Gesichtserkennung ins Spiel kommen.
Im Online-Banking kommt zur Freigabe von Aufträgen hingegen die S-PushTAN-App zum Einsatz. Bisher brauchen viele Kundinnen und Kunden also oft zwei Apps. Damit soll nun Schluss sein.
Ab Ende Januar 2027 wird die Freigabe von Online-Zahlungen in die S-PushTAN-App integriert, die S-ID-Check-App wird eingestellt - und kann dann nicht mehr genutzt werden, heißt es vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Ziel ist es, Bezahlvorgänge sowie Installations- und Registrierungsaufwand zu verringern, heißt es weiter.
Wer die S-PushTAN-App noch nicht nutzt, muss die App neu einrichten und seine Karten einmalig registrieren. Kundinnen und Kunden, die die App schon für das Online-Banking nutzen, können die Karteneingabe einfach ergänzen.
Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Betroffene im Internet - und auch in den Filialen vor Ort helfen die Mitarbeitenden weiter, heißt es vom DSGV.
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