In der Diskussion um die Zukunft der Krankenhauslandschaft in Stadt und Landkreis Ansbach hat sich nun Klinikvorstand Dr. Gerhard Sontheimer zu Wort gemeldet. Das Defizit der Standorte wird nach seiner Darstellung keineswegs zu 80 Prozent am Standort Ansbach erwirtschaftet.
Sontheimer verweist einmal mehr darauf, dass aktuell vier von fünf der deutschen Krankenhäuser rote Zahlen schreiben. Das liege schlicht daran, dass auf der einen Seite Personal- und Sachkosten deutlich gestiegen sind, die Kassen auf der anderen Seite keinen Inflationsausgleich zahlen. Seit 2021 schaukle sich deshalb das Defizit hoch.
In seiner Stellungnahme gegenüber der FLZ schreibt Sontheimer: „Die Defizite entstehen dabei an allen drei Standorten von ANregiomed in ähnlicher Höhe, das heißt, rund die Hälfte entsteht am Standort Ansbach und je ein Viertel an den Standorten Dinkelsbühl und Rothenburg.“ Dabei erbringe Ansbach mehr Leistungen als Dinkelsbühl und Rothenburg zusammen.
Der Krankenhausförderverein Dinkelsbühl und die Hausärzte in Rothenburg sind an interne Reportings des Klinikverbundes für die Jahre 2019 und 2023 gelangt und haben aus den Hunderten von Tabellen herausgelesen, dass das Defizit von ANregiomed im Jahr 2023 zu 80 Prozent im Haus in Ansbach entstanden sei. Der Rest habe sich hälftig auf Dinkelsbühl und Rothenburg verteilt.
Dazu muss man wissen, dass die Abrechnung im Krankenhaus ein hochkomplexes System ist. Die Kliniken melden, was sie geleistet haben, die Kassen zahlen. Doch dann wird geprüft und zurückgefordert. Oft vergehen viele Monate, bis klar ist, ob die Krankenhäuser Geld zurücküberweisen müssen.
Das neue Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz macht zudem klare Vorgaben, welche Bedingungen in Zukunft erfüllt sein müssen, damit ein Haus eine Leistung abrechnen darf. „Für jede Leistungsgruppe muss ein Krankenhausstandort einen Versorgungsauftrag erhalten“, stellt Sontheimer klar. Um diesen zu erhalten, muss man eine gewisse Zahl an Fachärzten und Pflegekräften sowie bestimmte Fachabteilungen vorweisen. Außerdem müssen Mindestfallzahlen erreicht werden.
Die Behauptung, dass Ansbach überdurchschnittlich oft von der Notfallversorgung abgemeldet sei, will der Klinikvorstand so nicht stehen lassen. Denn Ansbach halte deutlich mehr Fachabteilungen vor. Sontheimer: „Außer der Gefäßchirurgie, die im Jahr 2024 mit Minimalbesetzung betrieben werden musste, wird die Notfallversorgung mit Herzkatheterlabor, Stroke Unit, Intensivstation und Zentraler Notaufnahme (ZNA) nur in sehr seltenen und begründeten Fällen abgemeldet. Andere Behauptungen bilden die Sachlage nicht korrekt ab.“
Generell würden immer nur einzelne Fachbereiche abgemeldet und im Vergleich zu 2023 habe sich die Situation im vergangenen Jahr „deutlich verbessert“. Sontheimer zufolge war die Kardiologie in Ansbach im vergangenen Jahr zu zwölf Prozent, die Unfallchirurgie zu sieben, sie Stroke Unit zu zwei und die Geburtshilfe zu einem Prozent von der Notfallversorgung abgemeldet.
Zur Schlaganfalleinheit in Dinkelsbühl führt Sontheimer aus, dass die Abrechnung der entsprechenden Fälle künftig deutlich schwieriger wird. Das Problem: Es fehlt noch die Software namens Grouper, um das wirklich durchrechnen zu können. Sie sollte bereits seit September zur Verfügung stehen. Als Übergangslösung haben die Krankenhäuser – auch ANregiomed – den bestehenden Grouper für Nordrhein-Westfalen genutzt. Lauterbachs Reform ist sehr stark an die dort bereits seit Längerem geltenden Leistungsgruppen angelehnt. Ein paar Abweichungen gibt es aber.
Nach dem NRW-Grouper können nur sehr wenige Fälle, die in Dinkelsbühl als Schlaganfall behandelt werden, auch als solche abgerechnet werden. Diesbezüglich kam es bei einem Gespräch unserer Redaktion mit Dr. Gerhard Sontheimer kürzlich zu einem Missverständnis. Die FLZ hat deshalb berichtet, es seien schon im vergangenen Jahr nur zwei Fälle in Dinkelsbühl als Schlaganfall abgerechnet worden. Tatsache ist, dass es nach den neuen Regeln nur zwei gewesen wären. Nach den alten Regeln waren es nahezu 400.
Das meiste, was bislang in Dinkelsbühl von der Tele Stroke Unit behandelt würde, würde ab 2027, wenn die neuen Regeln gelten, der Leistungsgruppe „Allgemeine Neurologie“ zugeordnet, erläutert Sontheimer. Die Voraussetzungen nach dem neuen Krankenhausgesetz würden in Dinkelsbühl weder für die Stroke Unit noch für die „Allgemeine Neurologie“ erfüllt. „Um das bisherige Leistungsspektrum unverändert aufrecht zu erhalten, würden aber beide Leistungsgruppen benötigt“, macht der Klinikvorstand deutlich. Telemedizin sei nach dem neuen Gesetz zudem nur für die Stroke Unit, nicht aber für die Neurologie zulässig.
Die Anträge für die Leistungsgruppen ab 2027 müssen heuer bis 31. August gestellt werden, betont Sontheimer. Dann prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen, ob die Kriterien erfüllt sind. In der Kürze der Zeit sei es „sehr unwahrscheinlich“, dass die notwendigen Anforderungen realisiert werden können.