Denkmalschutz und Sonnenstrom vom Dach: Beides wird gewünscht, doch beides beißt sich bisweilen. Politik und Verwaltung sehen sich in einem Spannungsfeld und tun sich häufig schwer, tragbare Kompromisse zu finden. Doch das ist durchaus möglich, wie nun ein Ortstermin in Leutershausen bewies.
Die Dachlandschaft im historischen Kern der Stadt soll frei von Photovoltaikanlagen bleiben: So will es die kommunale Gestaltungssatzung, die der Stadtrat bislang mehrheitlich eher streng auslegt – sehr zum Unmut von Hausbesitzern, die ihre im Unterhalt ohnehin teuren Immobilien gerne mit einer Möglichkeit, günstig Strom zu erzeugen, aufwerten würden. Das ist in Leutershausen nur dort möglich, wo Dachflächen völlig außerhalb des Sichtfeldes vom öffentlichen Straßenraum aus liegen.
„Wir wollen jedem entgegenkommen.”
Das Rathaus verweist hier stets auf strenge Vorgaben des Denkmalschutzes. Doch als sich nun zwei Mitarbeiter der städtischen Bauverwaltung mit Angela Kretzer von der Unteren Denkmalschutzbehörde am Ansbacher Landratsamt in der Stadt umsahen, war von Kompromisslosigkeit nichts zu spüren. „Wir wollen jedem entgegenkommen“, erklärte die Fachfrau. Und tat das dann auch.
Am Ochsenhof ist dort, wo einst das vor Jahren abgebrochene Käferhaus stand, in den vergangenen zwölf Monaten ein stattlicher Neubau mit elf barrierefreien Wohnungen entstanden, die demnächst bezugsfertig sein werden.
Zunächst hatte der Bauherr, Investor Andreas Schüller von der Immobilienfirma FMCC GmbH aus Gunzenhausen, eine Gas-Brennwertheizung geplant. Doch sein Credo ist es, möglichst nach dem gerade fortschrittlichsten Energie-Standard zu bauen. Veränderte Richtlinien, aber auch neue Finanzierungsanreize der KfW ließen ihn umschwenken. Nun wird das Gebäude per Wärmepumpe beheizt – und die soll zum Teil mit Strom vom eigenen Dach gespeist werden.
Also muss Photovoltaik auf den Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft des prägnantesten Gebäudes der Stadt, dem ehemaligen Landgericht. 20 kWp Leistung braucht Schüller. So, wie er sich das vorgestellt hat, geht es nicht, erklärte ihm Angela Kretzer. Dort, wo die Module von unten zu sehen sein werden, gingen bestenfalls rote – doch die sind deutlich teurer als schwarze, und sie bringen weniger Leistung.
Aber die Denkmalschutz-Vertreterin zeigte sich entgegenkommend. Im Firstbereich oberhalb der zahlreichen Gauben, aber auch auf den Schleppdächern der Gauben selbst darf der Bauherr schwarze Solarzellen installieren. Lediglich der niedrigere Frontteil des Hauses, laut Kretzer „der Kern des Ensembles“, muss frei bleiben. Eine Lösung, mit der Schüller leben kann.
Ähnliches ein paar Schritte weiter, Am Markt. Dort lässt eine schmale Gasse von der Straße aus den Blick auf eine Handvoll PV-Module auf der Stadt-Apotheke zu. Die hatte der Stadtrat unlängst kategorisch abgelehnt. Der Eigentümer installierte sie trotzdem, obwohl nur ein Teil der Anlage im rückwärtigen Dachbereich abgesegnet worden war.
„Das ist ein Schwarzbau“, machte Angela Kretzer unmissverständlich klar. Denn dem Bauherren fehle eine denkmalrechtliche Genehmigung. Die könne auch das grundsätzliche Placet des Stadtrates für den Großteil der Anlage nicht ersetzen: „Die Stadt kann nichts genehmigen.“ So, wie es derzeit aussieht, könne es nicht bleiben, erklärte die Behördenvertreterin. Doch auch hier zeigte sie sich nicht kompromisslos.
Ein sauberes Rechteck ohne Überstände und krumme Anpassungen an die inhomogene Dachfläche wäre denkbar: „Das muss halt ordentlich ausschauen.“ Würde jeder montieren, was ihm passt, „dann wird das eine Katastrophe im Ort“, betonte sie. Den Eigentümer forderte sie auf, unverzüglich den erforderlichen Antrag zu stellen.
Um Debatten solcher Art künftig zu vermeiden, empfahl Kretzer der Stadt eine Zonierung, die verschiedene Bereiche der Kernstadt in Kategorien einteilt und definiert, was dort jeweils möglich ist und was nicht.
Das habe sich andernorts bewährt. „Das ist zwar ein Aufwand“, sagte sie – doch der Konflikt zwischen zeitgemäßer Technik und historischem Stadtbild „wird uns als Problem begleiten“.