Wärmendes Feuer, Stockbrot, gute Gespräche: Nachdem die Osterfeuer in den vergangenen zwei Jahren größtenteils ausgefallen sind, wird die Tradition nun an vielen Orten wiederbelebt.
Damit das Osterfeuer für Menschen, Tiere und Gebäude nicht zur Gefahr wird, beachtet man am besten folgende Tipps des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV):
Wer zahlt für den Schaden, wenn doch einmal etwas schief geht? Vereine etwa, die öffentliche Osterfeuer veranstalten, sollten unbedingt prüfen, ob ihre Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung das Entfachen des Feuers abdeckt, sagt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute. „Schließlich können durch unvorhergesehene Ereignisse, wie eine plötzliche Windböe oder zu neugierige Zuschauer, hohe Personen- und Sachschäden entstehen.“
Werden Privatpersonen geschädigt, zum Beispiel durch Sengschäden an der Kleidung, ist die eigene Hausratversicherung zuständig. Aulbach zufolge deckten neuere Policen Brandlöcher bis zu 500 Euro ab, wenn der Zusatz Sengschäden vereinbart ist. Werden das eigene Haus oder festeingebaute Markisen in Mitleidenschaft gezogen, ersetzt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden in Höhe der Reparatur oder des Neuwerts.
Bei Verletzungen am eigenen Körper kann die private Unfallversicherung helfen. Sie beinhalte viele Hilfen bei dauerhafter Beeinträchtigung, bis hin zu Invaliditätsleistungen, so Aulbach. „Allerdings darf beim Unfall kein Alkoholkonsum im Spiel gewesen sein. Denn Unfallversicherungen werden dann bei ihrer Leistungszusage sehr pingelig“, sagt der Experte.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Kosten der Schäden sitzen bleiben, ist es in jedem Fall wichtig, die Schäden zügig der zuständigen Versicherung zu melden.
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