So gibt’s Geld für überschüssigen Strom aus der Solaranlage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.12.2025 13:55

So gibt’s Geld für überschüssigen Strom aus der Solaranlage

Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, kann sich über eine Einspeisevergütung freuen – vorausgesetzt, die Anlage ist korrekt angemeldet. (Foto: Nestor Bachmann/dpa-tmn)
Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, kann sich über eine Einspeisevergütung freuen – vorausgesetzt, die Anlage ist korrekt angemeldet. (Foto: Nestor Bachmann/dpa-tmn)
Wer Strom aus seiner Photovoltaikanlage ins Netz einspeist, kann sich über eine Einspeisevergütung freuen – vorausgesetzt, die Anlage ist korrekt angemeldet. (Foto: Nestor Bachmann/dpa-tmn)

Wer eine Photovoltaikanlage hat, kann nicht nur einiges an Geld sparen, sondern auch noch Geld verdienen. Dank der Einspeisevergütung können Besitzer von PV-Anlagen ihren überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür finanzielle Mittel bekommen. Welche Dokumente und Formulare dafür benötigt werden, erklärt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie.

Die Anlage richtig anmelden

Los geht es direkt schon bei der Anmeldung der Anlage. Hier muss auch die Veräußerungsform, also die Einspeisevergütung ausgewählt werden. Dadurch kann der überschüssige Strom von Anfang an vergütet werden, so Weigl. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.

Oft wird die Anmeldung vom Installationsbetrieb übernommen. Ist das nicht der Fall, muss man die Anlage eigenständig beim Netzbetreiber anmelden. Das benötigte Formular befindet sich in der Regel direkt auf der Website des Netzbetreibers. Das Formular kann bereits vor Inbetriebnahme der Anlage ausgefüllt und verschickt werden. Steht im Anmeldeformular nichts von der Veräußerungsform, kann ein Wunsch auf die Einspeisevergütung einfach formlos per Mail an den Netzbetreiber geschickt werden.

Eintragung ins Register nicht vergessen

Ebenso notwendig für die Auszahlung der Förderung ist es, die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen. Auch hier kann der Installationsbetrieb die Anmeldung übernehmen. Alternativ kann man die Anmeldung aber auch selbst online bis zu einem Monat nach der Installation durchführen.

Ist die Veräußerungsform gewählt und die Anlage im Marktstammdatenregister eingetragen, steht der Zahlung nichts mehr im Weg. Eine Analyse von Finanztip zeigt, dass rund 700.000 Haushalte mit Solaranlagen, die seit Mai 2024 ans Netz gegangen sind, ein Anrecht auf die Zahlung haben. Bei einem typischen Haushalt könnte es sich da um eine Einspeisevergütung von etwa 580 Euro pro Jahr handeln, so Finanztip.

© dpa-infocom, dpa:251222-930-457275/1


Von dpa
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