Ein 19-Jähriger ist mit seinem Auto auf der A6 in Fahrtrichtung Nürnberg gefahren, als er bei Ansbach in einen Unfall geriet. Niemand wurde verletzt und trotzdem muss er nun für zwei Jahre in Haft. Verurteilt wurde er am Amtsgericht Ansbach.
Der Mann kommt aus Schwabach. Dort hat er, wie sich im Prozess herausstellt, mehrmals ähnliche Taten begangen, wurde auch verurteilt. Jetzt muss er sich vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richterin Claudia Hofmann verantworten. Behandelt wird ein Fall, der sich am 27. Oktober 2025 zugetragen hat. Gegen 22 Uhr war er da mit seinem frisch gekauften Opel Corsa auf der A6 in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs.
Das erste Problem: Er hat keinen Führerschein, hatte nie einen. Und trotzdem fuhr er regelmäßig mit Autos umher. Mal lieh er sich das vom Vater, mal vom Nachbarn. Diesmal hatte er sich eins gekauft. Das zweite Problem: Es war nicht versichert. Denn die Kennzeichen, die sich am Auto befanden, waren von einem zweiten Fahrzeug, das er am Tag zuvor gekauft hatte, heruntergenommen und darauf befestigt worden. Wahrscheinlich wäre seine illegale Fahrt auf der A6 an diesem Abend nie aufgefallen – wenn er nicht in einen Unfall verwickelt worden wäre.
Doch genau das ist passiert. Und für den Unfall konnte er nicht einmal etwas. Der Fahrer eines DHL-Lastwagens, so heißt es in der Anklage, wollte wegen eines anderen herannahenden Verkehrsteilnehmers seinen Überholvorgang abbrechen und auf die rechte Spur wechseln. Dort fuhr zu dieser Zeit aber der Angeklagte. Der wich also nach rechts aus und kam dadurch von der Fahrbahn ab. Die Konsequenz: Er touchierte ein Autobahnschild. Aber noch verheerender ist die Tatsache, dass der 19-Jährige sein Licht ausschaltete, das Auto verließ und flüchtete. Die Polizei fand ihn später auf einem Feldweg. Dieses Handeln wird ihm sehr negativ angerechnet.
Denn die Konsequenz daraus war, dass sein Auto im Dunklen, bei strömendem Regen, wie er es selbst schildert, teils auf dem Standstreifen, teils auf der rechten Fahrbahn, lag. Ohne Warndreieck, ohne sonstige Warnung für andere Fahrerinnen und Fahrer. Jetzt muss er für den Schaden am Verkehrsschild aufkommen. Es kostet über 11.000 Euro.
Zu Beginn der Verhandlung räumt der Angeklagte alle Vorwürfe ein. Geflüchtet sei er, weil er keinen Führerschein hatte, sagt sein Anwalt Sven Markuske. „Bei ihm ist das Problem, dass es nicht das erste Mal ist”, erwidert die Richterin, „es scheint wie ein Hobby von ihm zu sein, das Rumfahren”. Den Angeklagten fordert sie auf, ihr zu „erklären, wieso Ihnen das gar so egal ist, wenn ein Urteil gesprochen wird”. Dazu kann der Mann nichts sagen, meint er. Auf erneute Aufforderung sagt er: „Ich habe einen Fehler gemacht, es war kindisch, ich entschuldige mich. Ich muss langsam erwachsen werden.”
Die Richterin will ihm klarmachen, wie gefährlich die Sache war. Was hätte passieren können. „Ist Ihnen eigentlich klar, was für ein Riesenglück Sie da hatten?”, fragt sie. Unter anderen Umständen könnte er nun wegen fahrlässiger Tötung hier sitzen, wenn es zu einer Massenkarambolage von Autos gekommen wäre.
Auch Staatsanwalt Julian Schuster sagt in seinem Plädoyer, es sei „super gefährlich” gewesen, dass der Angeklagte sein Auto nach dem Unfall auf der Autobahn hat stehen lassen. Vor allem legt er ihm die „enorme Rückfallgeschwindigkeit” zulasten. Denn der Vorfall ereignete sich lediglich sechs Tage nachdem er wegen ähnlicher Vorfälle in Schwabach verurteilt worden war. Der 19-Jährige war auf Bewährung. „Sie müssen durch Handlungen zeigen, dass es Ihnen leidtut, nicht durch Worte”, so Schuster. Er plädiert für zwei Jahre und drei Monate Haft.
Verteidiger Sven Markuske will die Tat in seinem Plädoyer „nicht schönreden“. Er wisse nicht, „ob man es als kindisch bezeichnen kann, aber es ist brutal gefährlich”. Er findet zwei Jahre Haft angemessen.
Am Ende wird der Angeklagte schuldig gesprochen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Versicherung, Urkundenfälschung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er wird nach Jugendstrafrecht zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, damit ohne Bewährung. Vor Ablauf von zwei Jahren wird er keine Fahrerlaubnis erteilt bekommen. Für „nicht besserbar” hält die Richterin ihn. Eine so hohe Rückfallgeschwindigkeit habe sie in ihrer Laufbahn „noch nie gehabt”. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.