Nicht nur das Feuerwehrhaus im Leutershäuser Stadtteil Neunkirchen ist in desolatem Zustand. Auch die Leichenhalle am Friedhof, 1973 in ehrenamtlicher Leistung von Mitgliedern der Kirchengemeinde errichtet, weist einen gewissen Reparaturstau auf.
Stark verwitterte Bretter und Balken im Außenbereich, diverse Wasserschäden, schief sitzende Türen, Risse im Gemäuer und gesprungene Bodenplatten, die eine Stolperfalle besonders für ältere Menschen darstellen: Die Liste an Mängeln ist lang. Zusammengestellt und der Stadt übersandt hat sie Wilhelm Schmidt, der unlängst am Neunkirchener Friedhof im Schatten der St.-Georgs-Kirche seine Mutter beisetzen musste und dabei auf den aus seiner Sicht schlechten Zustand der Leichenhalle aufmerksam wurde.
Die Schäden, die er meldete, gehen über reine Schönheitsfehler hinaus. So sei auch „die elektrische Ausstattung nicht mehr auf dem Stand der Technik und stellt dadurch eine Brandgefahr dar“. Eine Reaktion seitens der Stadt habe er bislang nicht erfahren – abgesehen von einer E-Mail von Bürgermeister Markus Liebich, der versichert habe, sich der Sache anzunehmen.
Doch die Angelegenheit ist etwas kompliziert. Denn wer für Reparaturen und den Unterhalt aufkommen muss, ist unklar. Eigentlich sei man davon ausgegangen, dass die Baulast bei der Stadt liege, sagt Pfarrerin Teresa Sichermann. Doch angeblich gebe es eine Vereinbarung, dass die Kirchengemeinde zuständig sei. Indes: „Wir haben nichts Handfestes“, sagt die Pfarrerin, die den Zustand der Leichenhalle selbst schlecht einschätzen kann, wie sie einräumt. Und der Kirchenvorstand habe nicht mehr getagt, seit die Mängelliste die Runde macht.
„Wir sind noch in der Klärung“, sagt Markus Schmitt, der Leiter des städtischen Bauamtes, mit Blick auf die Frage der Zuständigkeit. Möglicherweise gebe es dazu eine Vereinbarung in den Eingemeindungsverträgen, doch derzeit sei noch alles offen. Klar sei allerdings: „Der Unterhalt muss gemacht werden. Eigentum verpflichtet.“ Indes geht Schmitt nicht von „gravierenden Schäden“ aus.
Derweil ist das, was er festgestellt hat, nicht ganz neu, betont Wilhelm Schmidt: „In Gesprächen habe ich erfahren, dass einige der oben aufgezeigten Mängel schon mehrfach von Kirchengemeinde- und Kirchenvorstandsmitgliedern bei der Stadtverwaltung angezeigt wurden. Es erfolgte aber nach den Aussagen der Anzeigenden keine Reaktion“, schreibt er.
Und er weist zugleich darauf hin, dass die Kommune für Beerdigungen eine „nicht unerhebliche Gebühr“ für die Benutzung der Bestattungseinrichtung in Neunkirchen erhebe. Schmidt meint: „Die Gebühren der letzten 20 Jahre, seitdem ist meines Erachtens keine Instandhaltung mehr erfolgt, sollten für eine Beseitigung der aktuellen Mängel ausreichen.“