Rentenpunkte nach Scheidung zurückholen – so geht’s | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.08.2026 11:32

Rentenpunkte nach Scheidung zurückholen – so geht’s

Rentenpunkte weg? Hat der oder die begünstigte Ex die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen, können überlebende Ex-Partner den Versorgungsausgleich rückgängig machen.  (Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn)
Rentenpunkte weg? Hat der oder die begünstigte Ex die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen, können überlebende Ex-Partner den Versorgungsausgleich rückgängig machen. (Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn)
Rentenpunkte weg? Hat der oder die begünstigte Ex die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen, können überlebende Ex-Partner den Versorgungsausgleich rückgängig machen. (Foto: Robert Michael/dpa/dpa-tmn)

Lassen sich Ehepartner scheiden, führt das zuständige Familiengericht in der Regel automatisch einen Versorgungsausgleich durch. Während der Ehe erworbene Rentenansprüche beider Partner werden dann gleichmäßig unter den Geschiedenen aufgeteilt. So sollen finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, falls ein Partner für Haushalt und Familie beruflich zurückgesteckt hat.

Wer einmal auf diese Weise Rentenpunkte an seine Partnerin oder seinen Partner abgegeben hat, bekommt die in aller Regel nicht zurück. Mit einer Ausnahme: Hat der oder die begünstigte Ex die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen, können überlebende Ex-Partner den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Auf diese Möglichkeit, von der viele nicht wüssten, weist der Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht (ISUV) hin.

Wo der Antrag gestellt werden muss

Von allein passiert das aber nicht. Betroffene müssen für die Rückgängigmachung der Kürzung aktiv werden und einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wirksam wird die Rückgängigmachung bei Bewilligung laut ISUV dann ab dem Monat nach Antragstellung, nicht etwa rückwirkend ab dem Todestag des oder der Verstorbenen.

Gut zu wissen: Eine Information über den Tod des oder der Ex bekommen Geschiedene von den Behörden nicht. An wem die Information vorbeigeht und wer deshalb die 36-Monats-Frist verstreichen lässt, hat später keine Möglichkeit mehr, die Kürzung rückgängig zu machen.

© dpa-infocom, dpa:260708-930-353750/2


Von dpa
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