Sie haben ein technisches Gerät wie etwa einen Fernseher oder ein Notebook auf Raten gekauft? Dann sollten Sie wissen, dass das Reklamieren im Fall der Fälle kompliziert sein kann.
Grund dafür sind zwei verschiedene Verträge, die man abgeschlossen hat: ein Kaufvertrag mit dem Händler und ein Darlehensvertrag mit der Bank, berichtet das IT-Fachmagazin „c’t“ in seinem Podcast „Vorsicht, Kunde!“.
Ein Beispiel: Ein technisches Gerät wurde auf Raten gekauft. Innerhalb der Gewährleistung tritt ein Mangel auf, letzten Endes will der Kunde oder die Kundin vom Kaufvertrag zurücktreten. Bevor der Händler das Geld zurückerstatten kann, muss er jedoch erst klären, inwieweit der Kredit getilgt ist. Diese Information darf die Bank dem Händler aber aus Datenschutzgründen nicht einfach weitergeben.
Wer einen Ratenkauf reklamiert, sollte daher von sich aus eine Bescheinigung der Bank über den Tilgungsstand anfordern, raten die Experten. Diesen leitet man dann an den Händler weiter. Sollte sich die Rückzahlung trotz eingereichter Tilgungsbescheinigung hinziehen, kann man Verzugszinsen geltend machen.
Mit Ratenkrediten sollte man sich aber am besten grundsätzlich möglichst zurückhalten, so die Experten weiter. Denn bei mehreren Kleinkrediten könne man schnell die Übersicht verlieren.
Die Kredite werden außerdem bei Auskunfteien wie der Schufa gemeldet. Schon eine einzige nicht bediente Rate kann den Angaben nach zu einem negativen Eintrag führen. Und macht dieser Eintrag andere Kreditgeber nervös, fordern sie womöglich direkt die ganze Schuld ein.
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