Die Nutzung von Radwarn- und Störgeräten ist in Deutschland verboten. Technisch nur dazu bestimmte Geräte, wie etwa reine Radarwarner, darf man noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Darauf verweist der ADAC. Entsprechende Funktionen auf anderen Geräten - wie Apps auf Handys oder Navis - dürfen nicht verwendet und müssen ausgeschaltet sein.
Auch wer mit einem ausländischen Auto nach Deutschland reist, ist besser vorsichtig: Viele Fahrzeuge haben eingebaute Radarwarnfunktionen oder Fahrer nutzen Apps, die in anderen Ländern legal sind, sagt Rechtsanwalt Gregor Samimi. Das führe zu der falschen Annahme, dass sie auch in Deutschland erlaubt seien. Sein Tipp: „Bei grenzüberschreitenden Fahrten sollte man sich über die jeweiligen Vorschriften informieren und gegebenenfalls Funktionen in Deutschland deaktivieren.“
Doch auch in den meisten europäischen Ländern ist die Benutzung von reinen Radarwarn- oder Störgeräten verboten. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung, so der ADAC, der im Netz die Regeln in diversen Ländern auflistet. Manchmal sind gewisse Navi-Funktionen oder sogar Blitzer-Apps erlaubt.
Dazu sollten sich Reisende vor dem Losfahren informieren. Denn während in Deutschland lediglich ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg drohen, listet der Verkehrsclub für andere Länder teils hohe Geld- oder sogar Haftstrafen auf.
Beispiele für Strafen beim Nutzen von Radarwarnern im Ausland:
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