Wann kann ein Grundstück für den Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden? Um diese Frage einheitlich zu beantworten, hat sich die Stadt Ansbach ein Standort-Konzept für PV-Anlagen gegeben. Bei einem aktuellen Projekt zweifelt ein Landwirt die Einstufung der Fläche an.
Stein des Anstoßes ist eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage, die auf einem rund 3,44 Hektar großen Feld südlich der Autobahn 6 bei Bernhardswinden gebaut werden soll. Dieses Projekt hatten Bauausschuss und Stadtrat Ende März beziehungsweise Anfang April mehrheitlich genehmigt. Die Anlage produziert so viel Strom, mit dem man über 1200 Zwei-Personen-Haushalte im Jahr versorgen könnte.
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien stehen die Verwaltungen der Kommunen immer wieder in einem Zielkonflikt. Einerseits wollen die Verantwortlichen dazu beitragen, den Anteil der erneuerbaren Energien deutlich auszubauen und dadurch den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid zu verringern. Andererseits sollen für die Landwirtschaft wertvolle Flächen geschont werden.
Um diesen Spagat hinzubekommen, haben sich die Stadt Ansbach und der Stadtrat im Jahr 2023 ein Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen gegeben. In diesem sind Kriterien festgelegt, um bewerten zu können, ob eine Fläche für Photovoltaik-Nutzung geeignet ist oder es sich um ein Areal handelt, das anderweitig genutzt werden sollte.
Im aktuellen Fall wird die Fläche als „sehr günstig” für PV-Anlagen eingestuft. Durch die Autobahn im Norden, die Hochspannungsleitung vor Ort und die Windenergie-Anlage im Süden sei bereits eine „landschaftliche Vorbelastung” gegeben, hieß es im Bauausschuss und im Stadtrat.
Bei Erwin Fischer, der in Bernhardswinden den gleichnamigen Lern- und Erlebnishof betreibt, sorgt diese Einstufung für leichtes Kopfschütteln. „Die betreffende Fläche liegt im Gebiet Himmelreich – ein Name, der nicht zufällig entstanden ist”, macht er gegenüber der FLZ deutlich.
Dieses Stück Land gelte als eine der guten und sehr schön zu bearbeitenden Ackerlagen, die durch die Flurbereinigung in großen, ebenen Flächen angelegt wurde. „Die Böden sind fruchtbar, ertragssicher und hervorragend zu bewirtschaften”, führt er aus.
„Weder die Nähe zur Autobahn noch die Hochspannungsleitung beeinträchtigen die Bewirtschaftung in irgendeiner Weise. Es handelt sich um hochwertige landwirtschaftliche Nutzflächen, die wir Jahr für Jahr erfolgreich und ohne Einschränkungen bestellen.”
Dass Fischer die Fläche künftig nicht mehr bewirtschaften kann, ist indes nicht der Grund dafür, dass er sich jetzt zu Wort meldet. Dass der Eigentümer entsprechende Pläne hat, weiß er nach eigenen Worten schon länger. Er unterstütze die erneuerbaren Energien ganz ausdrücklich. Fischer erwartet aber, dass politische Entscheidungen transparent, fachlich nachvollziehbar und konsequent getroffen werden. „Wenn gute Böden geschützt werden sollen, dann muss das auch gelten, wenn eine Fläche zufällig in der Nähe einer Autobahn liegt oder wenn eine Leitung darüber verläuft”, hält er fest.
Die Vorbelastung allein reicht laut den Angaben des Amtes für Stadtentwicklung und Klimaschutz nicht für eine Einstufung von Flächen aus. Im Standortkonzept wurden die Flächen auch anhand der Acker- beziehungsweise Grünlandzahl untersucht. In beiden Fällen handelt es sich um einen Index, der die Ertragsfähigkeit der Fläche bewertet. Nur weil ein Areal günstig oder sehr günstig für die erneuerbaren Energien eingestuft werde, heißt das nicht automatisch, dass es nicht für die Landwirtschaft geeignet ist, heißt es vonseiten der Stadt weiter.