Pflicht für digitalen Steuerbescheid soll später starten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.11.2025 00:06, aktualisiert am 15.12.2025 17:29

Pflicht für digitalen Steuerbescheid soll später starten

Papierkram nur noch auf Wunsch: Ab 2027 sollen Steuerbescheide voraussichtlich standardmäßig digital kommen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Papierkram nur noch auf Wunsch: Ab 2027 sollen Steuerbescheide voraussichtlich standardmäßig digital kommen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Papierkram nur noch auf Wunsch: Ab 2027 sollen Steuerbescheide voraussichtlich standardmäßig digital kommen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Zum Jahreswechsel 2025/2026 sollte in Deutschlands Steuerverwaltung eine neue Ära beginnen: Steuerbescheide sollten grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Doch kurz vor Inkrafttreten hat der Gesetzgeber nachjustiert. Das sorgt für weniger Zwang als zunächst vorgesehen.

Nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut sollten Steuerbescheide ab dem 1. Januar 2026 automatisch elektronisch bekanntgegeben werden, sofern die Steuererklärung digital eingereicht wurde. Hintergrund ist das Bürokratieentlastungsgesetz, mit dem Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Digitalisierung konsequent vorangetrieben werden sollen. Die entsprechende Anpassung, über die noch im Dezember im Bundesrat beraten werden soll, könnte nun eine wichtige Änderung bringen: Der digitale Steuerbescheid als Regelfall soll auf 2027 verschoben werden.

Finanzamt entscheidet selbst über Vorgehen

„Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), gilt für das Jahr 2026 weiterhin, dass die Art der Bekanntgabe, also digital oder in Papierform, im uneingeschränkten Ermessen des Finanzamts liegt“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Einen automatischen Zwang zur digitalen Zustellung soll es darum zunächst nicht geben.

Entscheidet sich ein Finanzamt für die digitale Ausstellung eines Steuerbescheids, wird dieser in das persönliche Elster-Postfach eingestellt, sobald das Finanzamt eine Steuererklärung bearbeitet hat. Das Dokument kann dann direkt über „Mein Elster“ oder über eine verbundene Steuersoftware abgerufen, gespeichert und archiviert werden. Der digitale Bescheid ist rechtlich einem Papierbescheid gleichgestellt. „Vier Tage nach Bereitstellung beginnt automatisch die einmonatige Einspruchsfrist“, erklärt Karbe-Geßler. Wer Fehler entdeckt, sollte also zeitnah Einspruch einlegen.

Über digitale Posteingänge benachrichtigen lassen

Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, unbedingt die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen.

Für Menschen ohne Internetzugang oder denen die elektronische Kommunikation nicht zumutbar ist, zum Beispiel aus alters- oder gesundheitsbedingten Gründen, gilt weiterhin eine Härtefallregelung. Sie erhalten auch künftig automatisch Papierbescheide. 

„Das Finanzamt erfährt jedoch nicht automatisch, dass jemand keinen Internetzugang hat oder die elektronische Übermittlung unzumutbar ist“, so Karbe-Geßler. „Betroffene Steuerzahler müssen selbst aktiv werden und die sogenannte Härtefallregelung beantragen.“

© dpa-infocom, dpa:251125-930-341088/2


Von dpa
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