Wie kann Immeldorf schöner werden? Die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils von Lichtenau (Landkreis Ansbach) war Thema in der Sitzung des Lichtenauer Gemeinderats. Architekt Jörg Bierwagen vom Büro Christofori nannte verschiedene Aspekte, die in einen Planungsprozess einbezogen werden müssen.
Die Frage lautet: „Wie entwickeln sich unsere Dörfer in der Zukunft?“, stellte Bierwagen fest. Auch im dörflichen Zentrum von Immeldorf sei mittlerweile eine Veränderung festzustellen. „Die landwirtschaftliche Nutzung hat an vielen Stellen nachgelassen.“
Vor allem Nebengebäude und Maschinenhallen stehen an vielen Stellen leer oder werden nicht genutzt. Auch die gewerblichen Nutzungen sind zurückgegangen. Die Leerstände bezeichnete der Planer als „städtebaulichen Missstand“. Zusätzlich verursacht der demografische Wandel Leerstände oder Unternutzungen in den Wohnhäusern, in denen zum Teil nur noch wenige ältere Menschen leben.
Man müsse darüber nachdenken, welche Nutzungsarten der frei gewordenen Flächen man zulassen will. In diesem Zusammenhang sollte auch die Frage gestellt werden, ob überall Bebauung gewünscht ist oder ob man vielleicht auch bewusst Grünflächen vorsieht.
Bei der Entwicklung von Wohngebieten müsse bedacht werden, dass in bestimmten Bereichen Immissionen auftreten könnten. Zum einen dürfe der Lärm aus Richtung der Staatsstraße nicht außer Acht gelassen werden.
Zum anderen sei es denkbar, dass eine derzeit stillgelegte landwirtschaftliche Nutzung irgendwann wieder aufgenommen wird, bemerkte Bierwagen. Wegen seiner Lage im ländlichen Raum sei Immeldorf grundsätzlich auch als Standort für Neuansiedlungen von landwirtschaftlichen Betrieben geeignet.
Des Weiteren muss im Zuge der Planung die Topographie betrachtet werden. Wo gibt es Gefälle, in welchem Bereich sind Sturzfluten zu befürchten? Als Folge des Klimawandels ergeben sich neue Herausforderungen auch an den Umgang mit Starkregenereignissen. „Wir müssen uns insgesamt verschiedene Themen anschauen.“
Die Belange der Bürger spielen bei der Frage der Entwicklung ebenfalls eine Rolle. Schon seit längerer Zeit wünscht sich die Bevölkerung ein Dorfgemeinschaftshaus. „In Immeldorf haben wir eine funktionierende Gemeinschaft, die aber kein Zentrum hat“, so Bierwagen. Bisher wurde keine geeignete Fläche gefunden. Darüber hinaus bewegt die Einwohner auch die fehlende Nahversorgung. Eine Möglichkeit wäre ein Dorfladen. Es müsste geprüft werden, ob sich ein Landwirt neu ansiedeln und diesen betreiben möchte. Alternativ käme unter Umständen ein genossenschaftlich betriebener Laden in Frage.
Berücksichtigt werden muss außerdem die Frage der künftigen Wärmeversorgung. Die zur Überplanung vorgesehenen Flächen hält Bierwagen wegen ihrer zentralen Lage grundsätzlich für geeignet, um beispielsweise eine zentrale Wärmeerzeugungs- und -verteilungsanlage zu installieren.
Bei dem Komplex an Fragestellungen sei es wichtig, eine „sinnvolle städtebauliche Gesamtentwicklung“ im Blick zu behalten, schloss Bierwagen. „Das wollen wir hier anstreben.“ Gemeinderat Erwin Czech (UWG) lobte, dass die Ortsentwicklung von Immeldorf angegangen werden soll. „Ich finde es gut, dass man mal wieder aktiv wird in der Richtung.“
Einstimmig beschloss das Gremium, den Bebauungsplan Immeldorf Mitte aufzustellen. Dieser erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Staatsstraße im Nordosten, der Büschelbacher Straße im Nordwesten, der Hauptstraße im Südwesten und der Ziegendorfer Straße im Süden. Ziel ist die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung des überplanten Bereiches.
Zugleich wurde eine Veränderungssperre zur „Vermeidung von Fehlentwicklungen“ erlassen. Das bedeutet, Bauvorhaben im Geltungsbereich sind unzulässig, Ausnahmen nur mit dem Einvernehmen der Gemeinde möglich. Betroffen ist davon ein Bauantrag zum Umbau eines Gewerbegebäudes zu Wohnungen in der Büschelbacher Straße, der ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Dort sollen Geflüchtete untergebracht werden. Die Gemeinde verweigerte mit Verweis auf die Veränderungssperre einstimmig ihr Einvernehmen, „da das Bauvorhaben den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes nicht entspricht“.