Es wird wärmer, die Tage länger. Im März starten viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner in die Gartensaison. Dabei muss man sich an einige gesetzliche Vorgaben halten. Nicht immer und überall dürfen Garten- oder Heckenscheren wahllos angesetzt werden. Es gilt, Brutstätten von Vögeln und die Lebensräume anderer Tiere zu schützen.
Was darf ich und was nicht? Diese Frage wird auch dem Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege am Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Richard Krämer, oft gestellt. Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert und befürchten, beim Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ein Bußgeld zu kassieren. „Darin geht es unter anderem um den Schutz wild lebender Pflanzen und Tiere”, erläutert der Fachmann. Unterscheiden müsse man zwischen dem bebauten Bereich in der Stadt und auf dem Dorf sowie der freien Landschaft. „Für alles gilt eines: Man darf nicht ohne triftigen Grund den Lebensraum von Tieren und Pflanzen beeinträchtigen oder zerstören – egal, zu welcher Zeit.”
Vom 1. März bis 30. September sei laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) das Entfernen von Gehölzen, Büschen und Bäumen außerhalb von Ortschaften in der freien Natur grundsätzlich verboten, außer aus Gründen der Verkehrssicherheit, so Krämer. Vom 1. Oktober bis 28. Februar sei das Beschneiden und Fällen erlaubt, Ausnahme sind zum Beispiel Naturdenkmäler. Allerdings müsse man auch in der Zeit etwa bei alten Bäumen, die Höhlen aufweisen, überprüfen (lassen), ob diese nicht von Tieren als Winterquartier genutzt werden. Ist dem so, darf der Baum nicht weichen. Ausnahme: Man lässt die Lebensstätten der Tiere von einem Fachmann versetzen.
Wie sieht es im Privatgarten aus? Hier gelte es, zwischen Hecken und Bäumen zu unterscheiden, betont Krämer. Bäume dürften unter Berücksichtigung des Artenschutzes (Nistplätze) auch nach dem 1. März, also etwa im Sommer, gefällt und Pflegeschnitte an ihnen durchgeführt werden. Mit Blick auf die Hecken und Sträucher ist es erlaubt, stärkere Eingriffe nur bis zum 28. Februar zu realisieren. In den Sommermonaten darf man den Jahreszuwachs wie Pflege- und Formschnitte durchführen. „Auch hier muss man sich aber vergewissern, dass keine Vogelnester beeinträchtigt werden.” Auch in Hecken oder im Gebüsch können sich Vögel, Igel oder andere Wildtiere angesiedelt haben. Deshalb ist auch hier Obacht geboten. Der Artenschutz steht über allem.
Wer hierzu Fragen hat, kann sich an den Kreisfachberater für Gartenbau und Landschaftspflege im Landratsamt wenden. Einige rufen ihn jedoch auch an, weil Äste vom Nachbargarten in ihr eigenes Grundstück ragen, herüberfallendes Laub und Obst für Ärger sorgen. Andere wollen wissen, welche Bäume sich für ihren Garten eignen. Obst- und Gartenbauvereine sowie Kommunen suchen ebenfalls Rat bei Krämer. Da geht es etwa um Themen wie Pflanzenschutz, Düngung, Sortenkunde, Obstbaum- und Streuobstanbau oder Krankheiten, die Obst befallen könnten
Einer, der ebenfalls viel mit der Thematik zu tun hat, ist Thomas Ruffershöfer aus Wilhelmsdorf. In seiner Funktion als Gärtnermeister, geprüfter Baumwart und zertifizierter Baumkontrolleur kennt er sich mit der Materie bestens aus. Mit der Natur als Vorbild, will er Mitbürgerinnen und Mitbürgern helfen, die komplexen Zusammenhänge im Garten zu verstehen, um so auf die Bedürfnisse ihrer Gehölze und Pflanzen eingehen zu können. Deswegen bietet er unter anderem Baumschnitt-Workshops an. Zur Kundschaft gehören neben Privatleuten unter anderem Kommunen. In den Kursen wird auch vermittelt, was, wann und wo erlaubt ist beziehungsweise nicht.
Hierzu gebe es viele verwirrende Interpretationen und Fehlinformationen, auch in verschiedenen Publikationen, merkt er kritisch an. Das verunsicherte die Gartenbesitzerinnen und -besitzer. Denn oft werde nicht zwischen freier Natur und Privatgarten unterschieden, wie der Wilhelmsdorfer betont
Naturverjüngung von Hecken sei in der erlaubten Zeit bis zum 1. März wichtig, da sie sonst „vergreisen”. Wenn sie auf den Stock gesetzt werden, könnten sie sich von der Basis auf erneuern. Obstbäume bedürften ebenfalls eines fachgerechten Schnittes. Ruffershöfer vermittelt so etwas zum Beispiel in Obstbaumschnittkursen. So wissen Privatleute, wie und wo sie die Schere richtig ansetzen. „Das ist wichtig. Man kann einen Baum sonst richtig verstümmeln.” Dann bedürfe es einer langen Aufbauphase, bis man den Radikalschnitt wieder im Griff habe. „Das ist dann eine Arbeit für Fachleute.”
Ruffershöfer legt Städten und Gemeinden ans Herz, ihre Bauhofmitarbeitenden, wenn sie nicht über die entsprechende Ausbildung oder Kenntnisse verfügen, entsprechend schulen zu lassen, um Straßen- und Stadtbäume, aber auch sonstiges Begleitgrün fachgerecht zu pflegen. Etliche Kommunen meldeten ihre Mitarbeitenden bereits zu Baumwartkursen an.
Ruffershöfer und Krämer haben für Gartenbesitzende noch einen Tipp. Bevor sie etwa Obstbäume pflanzen, sollten sie sich gut informieren, wie groß diese werden können. Er empfiehlt, auf regionale Sorten zurückzugreifen. Die hielten den Boden und das Klima gut aus. Alte Sorten als kleine Züchtungen seien ebenfalls ideal.