Neue Straßennamen in Obernzenn: Diese Änderungen kommen auf Anwohner zu | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.06.2025 09:00

Neue Straßennamen in Obernzenn: Diese Änderungen kommen auf Anwohner zu

Gute und schlechte Nachrichten für Unteraltenbernheim: Die dortige Hauptstraße behält ihren Namen. Die Schulstraße soll nach einer Bezeichnung aus alten Überlieferungen künftig Vogelgasse heißen. (Foto: Yvonne Neckermann)
Gute und schlechte Nachrichten für Unteraltenbernheim: Die dortige Hauptstraße behält ihren Namen. Die Schulstraße soll nach einer Bezeichnung aus alten Überlieferungen künftig Vogelgasse heißen. (Foto: Yvonne Neckermann)
Gute und schlechte Nachrichten für Unteraltenbernheim: Die dortige Hauptstraße behält ihren Namen. Die Schulstraße soll nach einer Bezeichnung aus alten Überlieferungen künftig Vogelgasse heißen. (Foto: Yvonne Neckermann)

Seit einem Monat steht fest, welche Straßen in Obernzenn einen neuen Namen bekommen. Nun ist auch entschieden, wie diese künftig heißen sollen.

Nach einstimmigem Beschluss des Marktgemeinderats wird aus der Hauptstraße in Obernzenn die Zenngrundstraße, aus der Schulstraße in Unteraltenbernheim die Vogelgasse und aus der Wimmelbacher Hauptstraße die Adresse „Zur Hochstraße“. Um die Akzeptanz zu erhöhen und die Bevölkerung einzubeziehen, wurden damit Vorschläge der Bürger angenommen.

Widerstände aus Bevölkerung gegen neue Namen

Damit hat der Markt Obernzenn ein Thema geklärt, das bereits seit Jahrzehnten für Probleme gesorgt hatte: der Umstand der gleichen Straßennamen. Denn seit der Gebietsreform gab es in der Marktgemeinde drei Hauptstraßen – im Kernort, in Unteraltenbernheim und in Wimmelbach – und zwei Schulstraßen, und zwar im Kernort und in Unteraltenbernheim. Im vergangenen Jahr hatte sich der Rat auf den Weg gemacht, eine Lösung herbeizuführen.

Der Beschluss wurde auch gegen Widerstände aus der Bevölkerung getroffen, denn für die Anwohner bedeutet eine Adressänderung einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand und natürlich auch eine Umstellung. In der Maisitzung war bereits beschlossen worden, welche Straßen umbenannt werden.

Hauptstraße in Unteraltenbernheim darf bleiben

Die Hauptstraße in Unteraltenbernheim darf ihren Namen behalten, weil sie mehr Hausnummern als die anderen Hauptstraßen hat. Gleiches gilt für die Schulstraße im Kernort, da sich dort die Schule befindet. In der Juni-Sitzung ging Bürgermeister Reiner Hufnagel (FWG) die Vorschläge aus der Bevölkerung durch, die nach persönlicher Benachrichtigung der Betroffenen eingegangen waren.

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Besonders viele Ideen, und zwar 19 verschiedene, kamen im Rathaus zur Hauptstraße in Obernzenn an. „Einige waren aber vielleicht nicht ganz so ernst gemeint“, spekulierte Hufnagel. Einige der Schreibenden hätten vielleicht eher ihren Frust ablassen wollen. Vorschläge wie der Holzweg und die Umänderungsstraße regten jedenfalls eher zum Schmunzeln an.

Verwechslungsgefahr bei einigen Straßen

In die engere Wahl kamen auch die Verlängerung des Marktplatzes und die Umbenennung in Obernzenner Hauptstraße. „Aber bei der Marktplatz-Verlängerung müssten die Anwohner sich künftig auch noch an eine neue Hausnummer gewöhnen“, stellte Hufnagel den Nachteil heraus. Die Obernzenner Hauptstraße wäre erneut vielleicht nicht eindeutig genug.

Wegen der Verwechslungsgefahr wurden auch die Schulgasse, der Schulweg und die Alte Schulstraße als neue Namen für die Unteraltenbernheimer Schulstraße verworfen. Diese soll künftig Vogelgasse heißen. Dies entspricht nach Gemeindeangaben einer überlieferten Bezeichnung aus früheren Zeiten.

Diese Kosten übernimmt die Gemeinde

Viele Vorschläge hatten auch die Wimmelbacher zu ihrer Hauptstraße eingereicht. Überzeugt hatte ein Vorschlag, der bei der Bürgeranhörung bereits allseits gut angekommen war: Die Hauptstraße in Wimmelbach soll künftig „Zur Hochstraße“ heißen, da sie schließlich auch zu diesem viel genutzten Verkehrsweg hinführt. Ein Jahr lang bleiben die alten und die neuen Straßenschilder parallel stehen, dann werden die alten entfernt.

Auf Wunsch des Marktgemeinderats will die Verwaltung den Betroffenen noch einmal eine Handreichung zukommen lassen, welche wichtigen Dokumente zu ändern und welche Stellen zu informieren sind. Die Anpassung von Personalausweis, Pass und Zulassungsbescheinigung Teil eins übernimmt für die Bürger kostenfrei die Gemeindeverwaltung. Benachrichtigt werden von dort aus unter anderem das Vermessungsamt, das Grundbuchamt am Amtsgericht, die Deutsche Post, der Netzbetreiber, der Bezirksschornsteinfeger und das Finanzamt.


Von Yvonne Neckermann
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