Kein Aprilscherz: Ab dem 1. April dürfen Fahrer von Elektro-Autos auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden gratis parken. Das gilt für reine Stromer, aber auch für von außen ladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellen-Autos. Doch es gilt genau hinzuschauen, wie Kämmerer Christian Jakobs in der jüngsten Stadtratssitzung erklärte.
Das Gratisparken für Elektro-Fahrzeuge wurde im Dezember vom Ministerrat der Staatsregierung beschlossen und gilt zunächst befristet bis Ende 2026. Wer seinen Stromer auf einem öffentlichen Parkplatz abstellt, muss die Parkdauer mit einer Parkscheibe dokumentieren. Das „E“ am Ende des Kennzeichens zeigt der Parkraum-Bewirtschaftung, dass der Fahrzeughalter zum Gratisparken berechtigt ist.
Mit dieser neuen Regelung will man den Kauf von Elektro-Autos fördern und so langfristig die Luft in den Städten verbessern und den Verkehrslärm reduzieren.
Es ist aber noch etwas Wichtiges zu beachten: Die Befreiung gelte nur auf öffentlichen Parkplätzen, wie Kämmerer Jakobs betonte. Heißt, dass die Gratis-Regel zum Beispiel nicht auf dem Parkplatz Rezatwiese West gilt. Dieser Teil des Rezatparkplatzes, der früher beschrankt war und jetzt videoüberwacht ist, wird nämlich von der Münchner Firma Parkdepot betrieben.
Es handelt sich also nicht um öffentlichen Parkraum, im Gegensatz zum übrigen Teil des Rezatparkplatzes. Deshalb hat die Stadt inzwischen an der Einfahrt zu diesem Park-Bereich ein kleines Schild angebracht, das darauf hinweist, dass hier Gratisparken für E-Autos nicht möglich ist.
Das Gleiche gilt für die beiden städtischen Parkhäuser hinterm Bahnhof und am Mühlbach, weil hier bei der Einfahrt ein Parkschein zu lösen ist. Auch dort weisen Schilder darauf hin, dass Gratisparken nicht möglich ist. Ob denn der Freistaat die Parkgebühren ausgleiche, die den Kommunen entgehen, wollte CSU-Co-Fraktionschef Jochen Sauerhöfer im Stadtrat wissen. „Selbstverständlich nicht“, sagte der Kämmerer.