Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU steht fest: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.
Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung endgültig angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde - solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“
Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD, wies darauf hin, dass im bislang geltenden Recht etliche Urteile zu Fluggastrechten nicht berücksichtigt seien. „Gleichzeitig sind Airlines bei versteckten Extragebühren kreativer geworden.“ Deshalb sei es für das Parlament wichtig gewesen, die Rechte anzupassen. Als eine mehrerer Verbesserungen nannte sie die klare Anleitung für betroffene Fluggäste, wie sie ihre Entschädigung beantragen können. Denn bislang seien vielen Reisenden ihre Rechte nicht bewusst.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden über die Einigung und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung ebenfalls. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.
Die Luftverkehrswirtschaft reagierte nüchterner. Mit Blick auf die vieldiskutierte Drei-Stunden-Schwelle, ab der bei Verspätung Entschädigungen gezahlt werden müssen, sprach der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) von einem Versäumnis. „Für Mittel- und Langstreckenflüge ist es unmöglich, in so kurzer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren“, teilte BDL-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang mit.
„In dem ohnehin angespannten Wirtschaftsumfeld können sich Airlines eine Doppelbelastung von Kompensationszahlung und den Kosten einer Ersatzmaschine nicht leisten.“ Er verwies auf den Wettbewerb mit ausländischen Fluggesellschaften, für die die Regeln nur gelten, wenn ihr Flug in der EU startet.
Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen.
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