Nackt sonnen: Wo ist es erlaubt, wo droht ein Bußgeld? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.04.2026 00:07

Nackt sonnen: Wo ist es erlaubt, wo droht ein Bußgeld?

Sicherer Ort zum nackten Sonnenbaden: An ausgewiesenen FKK-Stränden ist das ausdrücklich erlaubt. (Foto: Stefan Sauer/dpa/dpa-tmn)
Sicherer Ort zum nackten Sonnenbaden: An ausgewiesenen FKK-Stränden ist das ausdrücklich erlaubt. (Foto: Stefan Sauer/dpa/dpa-tmn)
Sicherer Ort zum nackten Sonnenbaden: An ausgewiesenen FKK-Stränden ist das ausdrücklich erlaubt. (Foto: Stefan Sauer/dpa/dpa-tmn)

Sie wollen streifenfreie Bräune? Dann sollten Sie sich besser an keinem Ort sonnen, an dem sich jemand von Ihrer Nacktheit belästigt oder gestört fühlen könnte. Darauf weist der Rechtsanwalt Henning J. Bahr hin. Ein FKK-Strand etwa könnte ein geeigneter Ort sein - oder aber zuhause.

„Auf dem eigenen, nicht einsehbaren Balkon können Sie an Ihrer streifenfreien Bräune arbeiten“, sagt die Rechtsanwältin Charlotte Gaschke. Nicht einsehbar bedeutet in diesem Fall: Weder Nachbarn noch Passanten sollten Einblicke erhaschen können. 

Ein Blick in den Mietvertrag oder in die Hausordnung gibt zusätzliche Sicherheit. Denn darin kann der bekleidungsfreie Aufenthalt auf dem Balkon, der Terrasse oder dem Garten ausgeschlossen sein, um Belästigungen zu vermeiden.

Platzverweis und Bußgeld drohen

Wer sich wirklich splitterfasernackt etwa im Stadtpark sonnt, riskiert ein Bußgeld, falls sich Dritte durch die Nacktheit belästigt fühlen, wie Henning J. Bahr sagt. Das kann zwischen 5 und 1.000 Euro liegen. Üblicher sei zunächst aber ein Platzverweis.

© dpa-infocom, dpa:260409-930-925557/1


Von dpa
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