Soll ein Wohnbauprojekt im Dinkelsbühler Baugebiet Gaisfeld IV, Abschnitt 1 in eine Airbnb-Anlage umgenutzt werden? Mit dieser Frage befasste sich jetzt auch der Stadtrat. Anlass war eine Anfrage der Wählergruppe Land (WGL), die die Fraktion bereits im November 2025 an die Verwaltung gerichtet hatte.
Airbnb bezeichnet die kurzfristige Vermietung von privatem Wohnraum an Reisende über eine digitale Plattform – ein Geschäftsmodell, das unter anderem deshalb in der Kritik steht, weil es klassische Beherbergungsstrukturen unter Druck setzt.
Zu der Anfrage der WGL stellte die Verwaltung fest, dass „Hinweise” zu einer möglichen derartigen Umnutzung des Gebäudes im Rathaus eingegangen seien. Sie sei „diesen Hinweisen nachgegangen”, heißt es in einer schriftlichen Darstellung des Sachverhalts, die an den Stadtrat und die Fränkische Landeszeitung verteilt wurde. Anhaltspunkte für eine Umnutzung des Bauwerks hätten sich jedoch nicht ergeben. Für das Gebäude sei eine Wohnnutzung genehmigt. Und überdies: „Der Bauherr plant, das Gebäude zu verkaufen.”
Diese Verkaufsabsicht wurde im Gremium hinterfragt. So wollte Stadtrat Matthias Schreiber (Freie Wähler) wissen, was passiere, wenn die Wohnungen verkauft würden. An der genehmigten Wohnnutzung würde sich dadurch nichts ändern, wurde ihm geantwortet. SPD-Stadträtin Ulrike Fees merkte dazu an: „Wenn Eigentumswohnungen verkauft werden, können die neuen Besitzer machen, was sie wollen.”
Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer sagte zu diesem Thema, dass Airbnb-Appartements wohl eher nicht möglich seien, eine längerfristige Vermietung, ein oder zwei Monate, aber schon. Im ersten Bauabschnitt des Gaisfeld IV wären Airbnb-Anlagen nicht zulässig, betonte er.
Für das Gebäude an der Zunftreigenstraße waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans gewährt worden. Laut Darstellung der Verwaltung wurden die Grund- und die Geschossflächenzahl überschritten. Die Gebäudelänge, laut Bebauungsplan wären 50 Meter zulässig gewesen, beträgt jetzt 70 Meter. Die Gebäudehöhe durfte 4,33 Meter höher werden, also 14,33 anstatt zehn Meter. Die Baugrenze wurde überschritten, als Grund wurde ein Müllhäuschen genannt. Und schließlich wurden auch Abweichungen bei der Anzahl der Stellplätze gewährt.
Der Stadtrat habe die Befreiungen im April 2021 aufgrund einer Empfehlung des „Gestaltungsbeirats” mit 22 Ja-Stimmen beschlossen. Dieses Gremium bestand aus zwei unabhängigen Fachleuten aus Erlangen und Nürnberg sowie der früheren Dinkelsbühler Stadtbaumeisterin Gerhild Vonhold.
WGL-Stadtrat Heinrich Piott sprach im Zusammenhang mit der Anfrage seiner Fraktion von „baulichen Mängeln” an dem Gebäudekomplex in der Zunftreigenstraße. Ob es richtig sei, dass ein „Balkon abgestürzt sei”, wollte er wissen.
Von „gewissen Konflikten zwischen dem, was hergestellt wurde und dem, was hergestellt werden sollte”, war in der Antwort von OB Hammer auf Piotts Frage die Rede. Die Balkone des Gebäudes könnten nicht freigegeben werden, ergänzte der Rathauschef. „Aber das hat mit dem Stadtrat nichts zu tun.”
Das besagte Gebäude gehört zu einem Quartier aus mehreren Gebäudekomplexen, in denen 240 Wohnungen entstehen sollten. Als Investitionssumme war dem Gremium im Frühjahr 2021 die Zahl von insgesamt 72 Millionen Euro genannt worden. Dafür stand im ersten Abschnitt des Gaisfeld IV eine Fläche von insgesamt 16.400 Quadratmetern zur Verfügung.
In den Gebäudekomplexen sollten, wie der Rathauschef vor rund fünf Jahren dem Stadtrat erläuterte, unterschiedliche Wohnkonzepte verwirklicht werden. In einigen Komplexen seien eher kleine Einheiten geplant, hieß es damals. In anderen fielen sie größer aus. Er denke, hatte der OB seinerzeit im Stadtrat gesagt, dass hier auch zumindest ein Teil des Bedarfs an Wohnraum für Beschäftigte gastronomischer Betriebe oder sozialer Einrichtungen gedeckt werden könne, der in Dinkelsbühl bestehe. Es gehe hier darum, bezahlbare Wohnungen für Normalverdiener und junge Leute zu schaffen, wurde er damals in der FLZ zitiert.