Man wartet am Kreisverkehr, wartet und möchte einfahren. Doch das Fahrzeug im Kreisel, auf das man da geduldig wartet, fährt gar nicht mehr an einem vorbei, sondern biegt schon vorher ab - ohne zu blinken.
Das ist nur ein Beispiel von vielen: Falsch oder gar nicht blinken ist für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht nur ärgerlich, sondern kann zu Missverständnissen führen, die am Ende allen gefährlich werden können. Zudem riskiert man ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro, wenn man nicht wie vorgeschrieben blinkt, erklärt der ADAC.
Grundsätzlich gilt: Wer abbiegt oder den Fahrstreifen wechselt, muss blinken. Fahrzeuge ohne Blinker, etwa Fahrräder, müssen Handzeichen geben. Viele blinken jedoch zu spät, gar nicht oder falsch, beobachtet der ADAC. Beispiele:
Zwei Klassiker sind falsches Blinken an und in Kreisverkehren sowie bei abknickender Vorfahrt - so geht's richtig:
© dpa-infocom, dpa:261019-930-863022/1