Wenn alle Arbeitsaufgaben für den Tag erledigt sind, ist das der perfekte Zeitpunkt, um einmal tief durchzuatmen. Doch kann man sich dann einfach zurücklehnen und nichts mehr machen? Oder sollte dann schleunigst die Chefin oder der Chef darüber informiert werden?
„Generell gibt es dazu keine gesetzliche Verpflichtung“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer sich also nicht beim Arbeitgeber melden, wenn sie keine Aufgaben mehr haben. Allerdings müssen sie arbeitsbereit bleiben.
Ein anderer Fall ist es, wenn Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen eine Regelung hierzu enthalten. Auch kann der Chef solch eine Anweisung selbst erteilen. Arbeitnehmer müssen dann der Weisung Folge leisten und den Arbeitgeber informieren, wenn sie nichts zu tun haben.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
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