Münsterplatz in Heilsbronn: Müssen Hunde bald fernbleiben? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.09.2024 19:00

Münsterplatz in Heilsbronn: Müssen Hunde bald fernbleiben?

Für den Münsterplatz gilt bereits eine Satzung. Diese schreibt unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde vor. Zudem untersagt sie „jegliches grob ungehöriges Verhalten, das dem Charakter und der Würde des Platzes unangemessen ist“. (Foto: Florian Schwab)
Für den Münsterplatz gilt bereits eine Satzung. Diese schreibt unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde vor. Zudem untersagt sie „jegliches grob ungehöriges Verhalten, das dem Charakter und der Würde des Platzes unangemessen ist“. (Foto: Florian Schwab)
Für den Münsterplatz gilt bereits eine Satzung. Diese schreibt unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde vor. Zudem untersagt sie „jegliches grob ungehöriges Verhalten, das dem Charakter und der Würde des Platzes unangemessen ist“. (Foto: Florian Schwab)

Einige Heilsbronner haben die Nase voll: Weil Hundehalter immer wieder die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner am Münsterplatz liegen lassen, streben Bürger mit einer Unterschriftenliste jetzt ein Hunde-Verbot für diesen Bereich an. Ohne Weiteres kann die Stadt ein solches Verbot aber nicht erlassen.

Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag aus der Bürgerschaft mit 124 Unterschriften vor, wie Geschäftsleiter Ralf Wittmann in der Sitzung des Stadtrates berichtete. Gemäß seinen Ausführungen wird ein generelles Verbot von Hunden in den Bereichen Münsterplatz und Kreuzgang gefordert. Knackpunkt sind die Hinterlassenschaften der Vierbeiner.

Beeinträchtigung für spielende Kinder

Auf dem Münsterplatz werde vermehrt Hundekot liegengelassen, heißt es unter anderem in dem Antrag. Selbst wenn der Kot entfernt werde, bleibe immer ein Rest zurück. Dadurch werde das Bild des Münsterplatzes gewaltig getrübt. „Außerdem gefährdet dies am Wasserlauf oder auf der Wiese spielende Kinder, wenn diese mit dem Hundekot in Berührung kommen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. „Auch sonstige Besucher sind durch die Kotrückstände beeinträchtigt.“

Ohne Weiteres kann ein generelles Verbot von Hunden aber nicht erlassen werden, wie Wittmann erläuterte. Zunächst muss ermittelt werden, wie oft, in welchem Umfang und an welchen Stellen es zu Verunreinigungen kommt. „Es ist wichtig, dass es rechtssicher ist“, machte Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer deutlich. Deshalb schlug die Verwaltung vor, diese Ermittlungen mit geeigneten Maßnahmen durchzuführen – als Beispiel wurde eine fotografische Dokumentation genannt. Als Zeitraum für die Ermittlungen wurden zwölf Wochen genannt.

Verständnis für Dokumentation

Thomas Franck (Grüne) zeigte Verständnis für die Dokumentation. Die Verwaltung könne nicht einfach ein Verbot aussprechen. „Es wären auch Leute betroffen, die damit gar nichts zu tun haben.“ Er sehe aber nicht ein, dass die Stadt die Dokumentation mache. Er regte an, die Bürger zu fragen, die hinter dem Antrag stecken.

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„Ich denke, ein Verbot hilft nichts“, sagte derweil Parteikollegin Gabi Schaaf. Eigentlich sei es ja bereits geregelt, dass Hundehalter den Kot mitnehmen müssen. Wenn jemand seinen Hund bewusst zum Münsterplatz bringe, damit er hier sein Geschäft verrichtet, sei schon der erste Fehler gegeben, wie Peter Stemmer (Freie Wähler) ausführte. Er hegte gewisse Zweifel, ob eine Dokumentation etwas bringt. Bei einer Strichliste „wissen wir, wie viel es ist, aber nicht, wer es gemacht hat“. Nach seinem Dafürhalten wäre eine Anzeige wirkungsvoller.

Zu Tode bürokratisieren

Noch deutlicher wurde Simon Gerstlacher (CSU), was er von einem Hundeverbot am Münsterplatz hält. „Das wird ein schönes Beispiel, wie man sich prima zu Tode bürokratisieren kann.“ Und weiter: „Wir haben eine Flaschen- und eine Feuerwerksverbotszone, mit dem Fahrrad darf ich nicht über den Münsterplatz fahren, und jetzt muss ich mir Bilder von Hundekacke anschauen.“

Für Thomas Franck besteht „unser Leben aus Geboten und Verboten. Die sind auch deswegen da, damit man kontrollieren kann, ob sie eingehalten werden.“


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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