Wie das Landratsamt mitteilte, hat Landrat Dr. Christian von Dobschütz am Mittwoch Henning Schmidt vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) als neuen Örtlichen Einsatzleiter (ÖEL) im Katastrophenschutz des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim ernannt.
Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein Vertreter dieser Hilfsorganisation diese Funktion übernimmt. Mit Schmidts Ernennung zählt der Landkreis nun sechs Örtliche Einsatzleiter. Die übrigen fünf Vertreter stammen aus den Reihen der Feuerwehr: der Kreisbrandrat, die Kreisbrandinspektoren und ein Kreisbrandmeister. Allerdings werden zum 1. Juni zwei ÖEL zurücktreten, sodass dann nur noch vier Einsatzleiter zur Verfügung stehen.
Henning Schmidt ist beim BRK-Kreisverband Neustadt/Aisch-Bad Windsheim als Rettungsdienstleiter tätig und engagiert sich seit Jahren in verschiedenen Funktionen des Rettungswesens, heißt es in einer Pressemitteilung. Landrat von Dobschütz nannte ihn bei der Urkundenübergabe anerkennend „Mr. BRK” und hob hervor, welchen außerordentlichen Stellenwert Schmidt für das Rote Kreuz habe.
Schmidt selbst nahm die neue Aufgabe motiviert an: „Ich freue mich sehr, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben und auf meine neue Aufgabe”, wird er zitiert. Für seine neue Funktion hat er den vorgeschriebenen Grund- und Abschlusslehrgang an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried bereits erfolgreich abgeschlossen.
Der Entscheidung liegt eine klare Strategie zugrunde: Laut den Angaben möchte das Landratsamt die Kompetenzen und Erfahrungen verschiedener Organisationen stärker in den Katastrophenschutz einbinden.
Eine fachkundige Führung bei Großschadensereignissen mit vielen Verletzten oder bei Evakuierungs- und Unterbringungseinsätzen könne aus dem Bereich des medizinischen Katastrophenschutzes entscheidend sein, so Landrat von Dobschütz. Schmidt soll zudem als Berater und „verlängerter Arm” der Katastrophenschutzbehörde fungieren und die Vernetzung zwischen allen beteiligten Akteuren stärken.
Bei größeren Schadensereignissen unterhalb der offiziellen Katastrophenschwelle beauftragt das Landratsamt sogenannte Örtliche Einsatzleiter, die vor Ort das Kommando übernehmen. Rechtliche Grundlage sind die Artikel 6 und 15 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG).
Die ÖEL koordinieren den Gesamteinsatz aller beteiligten Kräfte – also Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei – und sind gegenüber allen Einsatzkräften vor Ort auch weisungsbefugt. Unterstützt werden sie dabei von einer eigenen Unterstützungsgruppe (UG-ÖEL). Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Ernennung erfolgt bereits im Voraus, damit im Ernstfall sofort gehandelt werden kann, so das Landratsamt.