Mietwohnung zu kalt? Dann kann Mietminderung möglich sein | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.10.2026 17:14

Mietwohnung zu kalt? Dann kann Mietminderung möglich sein

Trotz Heizung saukalt? Mietwohnungen sollten tagsüber mindestens 20 Grad Raumtemperatur erreichen können. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Trotz Heizung saukalt? Mietwohnungen sollten tagsüber mindestens 20 Grad Raumtemperatur erreichen können. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Trotz Heizung saukalt? Mietwohnungen sollten tagsüber mindestens 20 Grad Raumtemperatur erreichen können. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Zwischen 20 und 22 Grad Celsius: Wer das möchte, muss seine Mietwohnung in etwa auf diese Temperatur hochheizen können - und zwar ganz unabhängig von der Jahreszeit, dafür aber von der Uhrzeit. Gelingt das nicht, kann ein Mangel vorliegen, der zur Mietminderung berechtigt. Darauf weist der DMB Mieterverein München hin.

Denn die beschriebenen Temperaturen müssen nur am Tage zwischen 6 und 23 Uhr erreicht werden können. Nachts genügen dem Mieterverein München zufolge Temperaturen von 18 Grad. Aus Gründen der Kostenersparnis wird die Leistung vieler Heizungen über Nacht gedrosselt.

Heizperiode ist nicht klar gesetzlich geregelt

Aber Achtung: Die Nachtabsenkung der Heizung bedeutet nicht, dass auch die Temperatur der Warmwasserversorgung abgesenkt werden darf. „Warmes Wasser muss es rund um die Uhr geben“, erklärt Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Mietervereins München.

Zum Hintergrund: Über die Sommermonate sind viele Heizungen in Deutschland ausgeschaltet. Wann sie wieder eingeschaltet werden müssen, ist gesetzlich nicht klar geregelt. Dem DMB Mieterverein München zufolge gilt grundsätzlich das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Ist dort keine Regelung vorgesehen, wird als Heizperiode allgemein die Zeit zwischen 1. Oktober und 30. April angesehen. In dieser Zeit sollte die Heizung also mindestens laufen. Fallen die Außentemperaturen schon im September auf 10 Grad und darunter, muss die Heizungsanlage entsprechend früher laufen.

© dpa-infocom, dpa:261023-930-884669/1


Von dpa
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