Mieter verursacht Brand - Mietminderung möglich? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.08.2024 11:27

Mieter verursacht Brand - Mietminderung möglich?

Ein Mieter kann trotz eines selbst verursachten Brands Anspruch auf Mietminderung haben, wenn der Schaden durch die Sachversicherung des Vermieters gedeckt ist und dem Mieter lediglich einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ein Mieter kann trotz eines selbst verursachten Brands Anspruch auf Mietminderung haben, wenn der Schaden durch die Sachversicherung des Vermieters gedeckt ist und dem Mieter lediglich einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ein Mieter kann trotz eines selbst verursachten Brands Anspruch auf Mietminderung haben, wenn der Schaden durch die Sachversicherung des Vermieters gedeckt ist und dem Mieter lediglich einfache Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Mieter können Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn sie einen Brand verursacht haben. Vorausgesetzt, der Schaden ist durch eine Sachversicherung des Vermieters gedeckt und dem Verursacher des Brandes kann man lediglich einfache Fahrlässigkeit vorwerfen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Würzburg hervor (Az.: 44 S 119/23). Auf den Fall weist der Deutsche Mieterbund hin.

Der Fall

Ein Mieter verursacht einen Wohnungsbrand, weil er davon ausgeht, dass er die Herdplatte ausgeschaltet hat. Er habe den Kochtopf mit heißem Fett auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt und die Küche fälschlicherweise verlassen - in der Annahme die Platte sei ausgeschaltet. Der Topf mit heißem Fett fängt Feuer. Die Wohnung ist durch den Brand unnutzbar.

Küche fälschlicherweise verlassen

Nach Auffassung des Landgerichts habe der junge Mann nur leicht fahrlässig und nicht grob fahrlässig gehandelt. Somit hat er Anspruch darauf, die Miete vollständig zu mindern, während die Wohnung unbewohnbar ist.

Knackpunkte bei diesem Fall: 

  • Der vom Mieter verursachte Schaden ist durch eine vom Vermieter abgeschlossene Wohngebäudeversicherung für Brandschäden gedeckt. 
  • Dem Brandverursacher kann lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:240823-930-210834/1


Von dpa
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