Es ist ein Tabuthema im Unternehmen - dieses Gefühl teilen viele Frauen, wenn es um die Auswirkungen ihrer Menstruationsbeschwerden auf die Arbeit geht. Das zeigt eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Bilendi im Auftrag von Voiio.
Nur knapp ein Drittel widersprach (31 Prozent) dieser Aussage. Während 45 Prozent der befragten Frauen zustimmten, dass Menstruationsbeschwerden in ihrer Firma ein Tabuthema sind.
Die große Mehrheit der befragten Frauen hält es für ein unterschätztes Thema in der Arbeitswelt (74 Prozent) und wünscht sich, einen offeneren Umgang damit von der Personalabteilung (59 Prozent) sowie mehr Aufmerksamkeit für das Thema von Führungskräften (56 Prozent).
Dass Menstruationsbeschwerden ihren Arbeitsalltag beeinflussen - dieser Aussage stimmten 78 Prozent der befragten Frauen zu. Die Mehrheit teilte unter anderem die Aussage, dass sie dann:
Zudem gaben vielen der befragten Frauen an, dass dann die Leistungsfähigkeit stärker schwankt (53 Prozent) und die Konzentration leidet (48 Prozent).
Bei 75 Prozent kommt das Thema im Austausch mit männlichen Kollegen gar nicht zur Sprache. Die Mehrheit gab zudem an, dass sie im Arbeitsalltag nicht darüber sprechen und versuchen, einfach weiterzumachen (57 Prozent).
Mehr als ein Drittel gab an (36 Prozent), wegen dieser Beschwerden Medikamente einzunehmen. Nur ein geringer Teil (5 Prozent) meldet sich laut Umfrage krank und nennt dabei ausdrücklich Menstruationsbeschwerden als Grund.
Können sich Frauen wegen Menstruationsbeschwerden eigentlich krankmelden? Dazu antwortet Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln: „Menstruationsbeschwerden sind an sich keine Krankheit. Wenn sie aber so schwerwiegend sind, dass sie Krankheitswert erreichen, ist eine Krankmeldung zulässig.“
Dies entscheiden individuell Arzt oder Ärztin. Sie müssen feststellen, „ob die Beschwerden so gravierend sind, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht.“ Unter Umständen könnten starke, regelmäßige Beschwerden - wenn sie so gravierend sind, auch eine monatliche Kranschreibung rechtfertigen.
Ob Frauen die Ursachen ihrer Krankschreibung offenlegen, „obliegt der persönlichen Präferenz“, so die Fachanwältin. Sprich, Frauen können den Grund nennen, müssen es aber nicht. Eine rechtliche Verpflichtung dazu bestehe laut Oberthür nur in Ausnahmefällen - etwa, „wenn der Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert ist“.
Zur Studie: 1051 Frauen wurden bundesweit im Mai 2026 von Marktforschungsinstitut Bilendi im Auftrag von Voiio befragt. Die Teilnehmerinnen waren alle Beschäftigte. Das Durchschnittsalter war 36,3 Jahren.
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