Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Leutershausen (KUL), der sich aus den Mitgliedern des Stadtrates zusammensetzt, soll künftig in der Regel öffentlich tagen. Das hat der Stadtrat mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschlossen.
Die entsprechende Änderung der Unternehmenssatzung hatten 17 der 20 Stadtratsmitglieder aus allen drei Fraktionen im vergangenen Oktober beantragt. Die Verwaltung hatte den Vorstoß abgelehnt mit der Begründung, laut Gesetzgebung hätten Verwaltungsratssitzungen grundsätzlich nichtöffentlich zu sein, sofern es nicht um Satzungen oder den Wirtschaftsplan geht.
Sowohl ein von der Stadt konsultierter Rechtsanwalt als auch die Rechtsaufsicht am Landratsamt hätten erklärt, die beantragte Neuregelung würde gegen geltendes Recht verstoßen, erläuterte Bürgermeister Markus Liebich. Ungeachtet dessen votierten schließlich zwölf Stadtratsmitglieder für den Antrag. Liebich sowie Beate Boch, Harald Kapp und Erwin Heidenfelder (alle Fraktion SPD/Bürgerforum) stimmten dagegen.
Sie stellten sich damit gegen ihren Fraktionskollegen Dr. Bastian Wojek, der den Antrag laut Liebich „federführend gestaltet” hatte. Wojek räumte ein, dass es sehr wenige Kommunalunternehmen gebe, deren Verwaltungsräte öffentlich tagen, „aber es gibt ein paar”. Begründet werde der Ausschluss der Bürgerinnen und Bürger stets mit der Verschwiegenheitspflicht, der die Mitglieder der Gremien unterlägen, und mit möglichen Wettbewerbsnachteilen durch Debatten vor Publikum.
Das KUL indes steht laut Wojek „zu sehr großen Teilen nicht im Wettbewerb”: Beim Stromvertrieb ja, beim Thema Breitband bedingt, nicht aber bei Wasser und Abwasser. „Viele Themen sind politischer Natur, sie betreffen weder Personal noch Wettbewerb”, sagte er: „Diese Bereiche sollte man grundsätzlich öffentlich behandeln und Transparenz für die Bürger herstellen.”
„Wir sind ein relativ politischer Verwaltungsrat.“
Der Vorschlag für die Änderung beim KUL sei auf Basis einer Unternehmenssatzung aus Ingolstadt entstanden, so Wojek: „Offensichtlich hat die Rechtsaufsicht in Oberbayern kein Problem damit.” Die Nichtöffentlichkeit sei nicht vorgeschrieben, widersprach er dem Bürgermeister: „Das steht nirgendwo im Gesetz”. Lediglich Verschwiegenheitspflichten seien geregelt. Die Anmerkungen des Rechtsanwaltes seien „richtig für irgendein Kommunalunternehmen”, träfen aber nicht auf die Leutershäuser Situation zu: „Wir sind ein relativ politischer Verwaltungsrat.“
Dieser Aussage pflichtete Alexander Scholl (CSU/Freie Wähler), selbst Jurist, bei. Was die Anwaltskanzlei dargestellt habe, sei inhaltlich richtig, aber sehr abstrakt. Die Ausführungen seien allgemein gefasst, aber kein Gutachten, das konkret auf die KUL-Struktur eingehe. „Die Dinge, die die Bürger unmittelbar betreffen, können alle öffentlich sein”, betonte Scholl.
Beate Boch und Harald Kapp sahen das anders. Sie beriefen sich auf die Aussagen der von der Stadt befragten Juristen, die sich unabhängig voneinander in ihrer Rechtsauffassung einig seien. Für Kapp war das, wenngleich „schwere Kost” für Laien, „letztlich schlüssig”. Und Boch erklärte: „Ich würde mich nicht trauen, es anders zu machen.”
Dagegen vermisste auch Renate Götzenberger (ALL/Grüne) in den Expertisen einen konkreten Hinweis auf ein Gesetz, das öffentliche Verwaltungsratssitzungen generell verböte. Sie habe von Anfang an kein gutes Gefühl dabei gehabt, dass Themen, die vor der Gründung des KUL öffentlich diskutiert wurden, jetzt hinter verschlossenen Türen stattfänden. In Zeiten, in denen das Vertrauen in die Politik schwinde, sei transparentes Handeln wichtig. Götzenberger nannte Volkach als weiteres Beispiel für eine Kommune, in der die Öffentlichkeit nicht grundsätzlich ausgeschlossen werde.
„Wenn die Rechtsaufsicht sagt, das sei nicht zulässig, rate ich dringend davon ab, einen Beschluss zu fassen, der quasi illegal wäre”, mahnte KUL-Vorstand Dietrich Negrea vor der Abstimmung, die dann aber doch eine klare Mehrheit für den Antrag aus den Reihen des Stadtrates ergab.
Ein Beschluss, der möglicherweise ein Nachspiel haben wird. „Wir müssen seitens der Verwaltung prüfen und bewerten, was wir damit machen”, kündigte der Bürgermeister an und drohte: „Jeder muss sich bewusst sein, dass er sich der Stellungnahme der Rechtsaufsicht widersetzt. Damit muss jeder selbst klarkommen.”