Seit Monaten beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach eigenen Angaben eine steigende Anzahl an Beschwerden wegen einer Sache: angedrohte oder sogar bereits vollzogene Strom- und Gassperren.
Der Grund liegt in einer neuen Regelung im Energiewirtschaftsgesetz: Denn seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch die sogenannten Sondervertragsanbieter Energieanschlüsse sperren. Das führe den Verbraucherschützern dazu, dass tatsächlich mehr Haushalte von der Maßnahme betroffen sind.
„Viele Betroffene wissen nicht, dass bereits Zahlungsrückstände ab 100 Euro ausreichen können, damit eine Strom- oder Gassperre eingeleitet wird“, erklärt Nina Sauer, Referentin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Gleichzeitig müssen Kundinnen und Kunden mit mindestens zwei Abschlagszahlungen in Verzug sein. Der Versorger muss die Sperre mindestens vier Wochen im Voraus androhen und acht Werktage vor der Abschaltung schriftlich ankündigen.
In dem Schreiben muss der Versorger zudem darauf hinweisen, dass die Energie in besonderen Härtefällen, etwa wenn Älteren, Kranken, Schwangeren oder Kleinkindern im Haushalt gesundheitliche Schäden durch die Abschaltung drohen könnten, nicht abgeschaltet werden darf.
Nina Sauer rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei denen es mit der Bezahlung von Rechnungen gelegentlich eng wird, darum, Schreiben, E-Mails und SMS des Energieversorgers nicht zu ignorieren. „In vielen Fällen kann eine Sperre noch verhindert werden, wenn Betroffene rechtzeitig reagieren und eine sogenannte Abwendungsvereinbarung oder Ratenzahlung vereinbaren“, so die Expertin. Offene Beträge könnten dann in kleineren monatlichen Raten abgestottert werden.
Gut zu wissen: Die Sperre verursacht zusätzliche Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil die für Sperrung und Entsperrung meist selbst aufkommen müssen. Der deutlich einfachere und günstigere Weg sei daher, frühzeitig mit dem Versorger eine Lösung zu finden.
Ist die Energiezufuhr bereits abgeschaltet, sollten Betroffene umgehend ihren Energieversorger kontaktieren und erneut nach einer Ratenzahlung fragen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein gesetzlicher Anspruch darauf bestehe zwar nicht mehr, wenn der Anschluss erst gesperrt ist. Anbieter zeigten sich aber häufig kulant.
„Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte sich zusätzlich an das zuständige Jobcenter oder Sozialamt wenden“, rät Nina Sauer. Unter bestimmten Umständen könnten die Energieschulden von den Behörden zunächst als Darlehen übernommen werden.
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