Weil sie beim Maibaumaufstellen 2023 in Lehrberg mit dem Auto rückwärts in eine Menschengruppe gefahren ist, landete eine 57-Jährige vor dem Amtsgericht. Die Erklärung, die sie für ihre Tat lieferte, ließ Richterin Carolin Schneider staunen.
War das nun „eine Verkettung unglücklicher Umstände“, wie es die Angeklagte schildert, oder ein „vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, wie es Staatsanwalt Florian Rudolph wertet? Sieben Zeugen hört das Amtsgericht an diesem Nachmittag an, um das herauszufinden.
Aufgearbeitet werden so die Ereignisse in Lehrberg am 30. April 2023 gegen 17.45 Uhr. Der Maibaum wurde damals wie üblich am Bauhof abgeholt und dann durch den Ort zum Marktplatz transportiert. Etwa 60 Menschen folgten ihm dabei, darunter eine Volkstanzgruppe mit 14 Kindern.
Kurz vor dem Ziel geriet der Zug ins Stocken, weil der lange Maibaum nicht in einem Rutsch um eine enge Kurve passte. In dem Moment verließ ein kleines weißes Auto eine Parkbucht am Straßenrand und fuhr quer zum Straßenverlauf rückwärts in Richtung einer etwa 20-köpfigen Menschengruppe am Ende des Zuges, zu der auch die Volkstanzkinder gehörten.
Das Auto hielt in der Mitte der Straße an. Die erschrockenen Festteilnehmer riefen der Fahrerin durchs geöffnete Autofenster zu, sie solle vorsichtig sein. Die Leiterin der Kindertanzgruppe schlug kräftig aufs Autodach. Doch dann fuhr das Auto nochmal ein Stück rückwärts, die Menschen sprangen zur Seite, das Auto fuhr im Bogen nach vorne, am Feuerwehrauto vorbei, das eigentlich die Straße abgesperrt hatte, und dann davon. Dabei kollidierte es fast mit einem Radfahrer. Verletzt wurde niemand, doch die Aufregung war groß; selbst viel später, als die Polizei angekommen war, wirkten einige Teilnehmer noch geschockt.
Im Prozess gibt die Angeklagte zu, dass sie an jenem Tag die Fahrerin war. Sie wollte, so erzählt sie, damals ihren Freund abholen und mit ihm zu einer Party. Weil sie wusste, dass das Maibaumaufstellen anstand und sie Angst vor Menschenmengen hat, wollte sie rechtzeitig los. Dann habe sie im Auto den Gang lange nicht einlegen können und plötzlich hätten Menschen hinter dem Auto gestanden.
Trotz Hupens konnte sie sich nach ihren Worten nicht bemerkbar machen. Die Leute seien nicht weggegangen. Da rollte sie, so berichtet sie, „langsam los“. Doch die Leute machten immer noch nicht Platz, auch nicht, als sie nochmal lange hupte. „Dann war da Tumult. Es wurde auf mein Auto geschlagen“, sagt die 57-Jährige. „Ich habe mich so bedrängt gefühlt, dass ich in Panik geraten bin. Ich wollte nur raus aus dieser Situation.“ Sie sei noch ein Stück langsam rückwärts gerollt und dann vorwärts davongefahren. „Es tut mir leid, wenn ich da jemand erschreckt haben sollte“, sagt sie. „Aber die Leute sind nicht zur Seite, sondern haben auf das Auto eingeschlagen.“
Die Zeuginnen und Zeugen sprechen dagegen nicht von langsamem Rollen, sondern von Rasen und von Vollgas. „Wir haben alle geschrien und mussten auf die Seite springen“, sagt eine. „Ich dachte mir, warum fährt die jetzt aus der Parklücke, denn 20, 30 Sekunden später wäre der Zug vorbei gewesen“, erinnert sich eine andere. Und die Leiterin der Volkstanzgruppe berichtet, welche Sorgen sie sich um die Kinder machte, von denen einige erst fünf Jahre alt waren. „Die waren geschockt.“ Sie habe sie weg vom Auto hinter sich geschoben. „Ich bin ja für die Kinder verantwortlich.“ Die Angeklagte wendet sich direkt an sie: „Es tut mir leid, dass Sie da so einen Schreck bekommen haben. Ich habe niemanden umfahren wollen.“
Staatsanwalt Florian Rudolph sieht die Vorwürfe der Anklage durch den Prozess voll bestätigt. „Sie hat ihr Auto verwendet wie eine Waffe“, sagt er über die 57-Jährige. „Es hing nur vom Zufall ab, dass nicht mehr passiert ist.“ Er beantragt 4500 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze à 50 Euro) und eine zweijährige Führerscheinsperre. Aus Sicht von Verteidiger Robin Bernlochner hat der Prozess dagegen ergeben, dass niemand gefährdet wurde. „Kein Zeuge hat eine konkrete Gefährdungslage geschildert“, sagt er. Daher beantragt er Freispruch, hilfsweise 2000 Euro Geldstrafe (50 Tagessätze à 40 Euro) und keine Fahrerlaubnismaßnahme.
„Eine unglückliche Verkettung von Umständen? Nein, das war es sicher nicht“, sagt die Richterin bei der Urteilsverkündung. „Sie vertauschen die Täter- und die Opferrolle“, so Schneider. „Sie sehen mich hier staunend sitzen.“ Die Angeklagte sei in Eile gewesen, weil sie pünktlich zur Party kommen wollte. „Sie haben Ihr Interesse über das Wohl der anderen gestellt. „Ob Sie Panik haben vor Menschenansammlungen oder nicht, spielt hier keine Rolle.“
Die 57-Jährige habe „völlig rücksichtslos und völlig verantwortungslos“ gehandelt. Das Urteil: 3500 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze à 50 Euro) und der Entzug der Fahrerlaubnis. Erst nach einem Jahr kann die Verurteilte beantragen, den Führerschein wieder zu bekommen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Berufung oder Revision sind möglich.