Wer mit seinem Motorrad unnötigen Lärm verursacht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt (AZ: 971 OWi 241 Js 26773/22). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Ein Motorradfahrer war mit lauten Auspuffgeräuschen innerorts unterwegs. Den Krach hatte er durch die manuelle Steuerung der Auspuffanlage ausgelöst - und zwar ohne technische Notwenigkeit. Denn sein Motorrad war mit einer zugelassenen und eingetragenen Auspuffanlage ausgestattet, die sowohl eine automatische als auch manuelle Klappensteuerung ermöglichte. Der Fall landete vor Gericht.
Das Amtsgericht verwies auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese verbietet unnötigen Lärm. Dabei sei eine exakte Geräuschmessung nicht notwendig - die Feststellung könne auch auf Grund einer Zeugenaussage erfolgen. So musste der Motorradfahrer 100 Euro Geldbuße bezahlen.
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