Lange Haftstrafe für Giftmord an Kollegen in Tschechien | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.10.2026 16:53

Lange Haftstrafe für Giftmord an Kollegen in Tschechien

Die Göttin Justitia im Gegenlicht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main. (Symbolbild) (Foto: Arne Dedert/dpa)
Die Göttin Justitia im Gegenlicht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main. (Symbolbild) (Foto: Arne Dedert/dpa)
Die Göttin Justitia im Gegenlicht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main. (Symbolbild) (Foto: Arne Dedert/dpa)

Weil er zwei seiner Arbeitskollegen mit Frostschutzmittel vergiftet hat, ist ein Mann in Tschechien zu 24 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht in Olomouc (Olmütz) befand ihn unter anderem des Mordes und versuchten Mordes für schuldig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige eine vergiftete Limonadenflasche in einen gemeinsam genutzten Kühlschrank an seinem Arbeitsplatz platziert hatte. Mehrere Monate später hätten daraus zwei Mitarbeiter der Firma getrunken. Der eine sei an den Folgen der Vergiftung gestorben, der andere habe überlebt, aber schwere Nierenschäden davongetragen.

Gift im Kühlschrank

Als Motiv soll der Angeklagte angegeben haben, dass er herausfinden wollte, wer aus dem Kühlschrank stiehlt. Die Verteidigung argumentierte, dass er niemanden habe umbringen wollen. Zudem zweifelte sie an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt in der zweiten Hälfte des Jahres 2023. Zu den Vergiftungsfällen kam es in einer Rüstungsfabrik in Sternberk, rund 200 Kilometer östlich von Prag.

Dem Verurteilten wurde des Weiteren zur Last gelegt, im Mai 2025 mit Rattengift, Blei und Morphium vergiftete Getränkeflaschen an verschiedenen Orten in Olomouc verteilt zu haben. Der Anklage zufolge war sein Ziel, Obdachlose zu vergiften. Die Polizei stellte die Gefäße sicher, da der Mann zu dem Zeitpunkt bereits als Verdächtiger unter Beobachtung stand. Hätten die Beamten nicht so schnell und entschieden gehandelt, hätte es weit mehr Tote geben können, sagte Staatsanwalt Jindrich Pazdera nach Angaben der Agentur CTK.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe muss der Täter laut Urteil in Sicherungsverwahrung genommen werden. Dabei wird der Verurteilte zum Schutz der Allgemeinheit in einer besonderen Therapieeinrichtung untergebracht.

© dpa-infocom, dpa:261023-930-884467/1


Von dpa
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