Der Bayerische Landtag hat gegen den AfD-Abgeordneten Oskar Lipp ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro verhängt - es ist das erste Mal überhaupt, dass das Parlament mit einem solchen Schritt durchgreift. Lipp hatte in der Plenarsitzung am 27. Februar den NS-Begriff „Endsieg“ benutzt.
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) sagte bei der Bekanntgabe des nachträglichen Ordnungsgelds, die Äußerung Lipps stelle eine erhebliche Verletzung der Ordnung und Würde des Landtags dar. „Der Begriff „Endsieg” wurde im Zweiten Weltkrieg insbesondere in der letzten Phase des Krieges als eine Beschwörungsformel der NS-Propaganda verwendet“, sagte Aigner. „Er implizierte dabei nicht nur den militärischen Sieg Deutschlands, sondern war darüber hinaus stark mit der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus verbunden.“ Dass ein solcher Begriff heute wieder in einem deutschen Parlament Verwendung finde, sei eine nicht hinnehmbare verbale Entgleisung.
„Ein solches Gebaren verstößt fundamental gegen die grundlegenden Prinzipien der deutschen Erinnerungskultur als Teil der bayerischen Staatsraison, denn die Arbeit des Landtags basiert auf Respekt, demokratischer Ordnung und der historischen Verantwortung für die NS-Verbrechen“, betonte sie.
Dass Lipp den Begriff im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verwendet habe, komme vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung zudem einer Täter-Opfer-Umkehr gleich. Die Behauptung, andere in Fraktionen und Abgeordnete wollten durch die Unterstützung der Ukraine weiterhin den „Endsieg“ herbeiführen, sei eine bewusste Provokation und bedeute zudem eine grobe Herabwürdigung der angesprochenen Menschen.
Lipp ist der erste Politiker, der ein Ordnungsgeld entsprechend der seit Sommer 2024 geltenden neuen Landtags-Regularien bezahlen muss. Dort wurden die bisher für Störungen erteilten Rügen abgeschafft, stattdessen gibt es nun ein dreistufiges Verfahren: Zunächst wird ein Ordnungsruf erteilt. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln droht in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld von bis zu 2.000 Euro - bei Wiederholungstätern sogar von bis zu 4.000 Euro - und schließlich als letztes Mittel der Ausschluss von Sitzungen.
© dpa-infocom, dpa:250311-930-400376/1