Die Streuobstberatung des Landratsamtes Ansbach gibt am Freitag, 4. Dezember, kostenfrei Jungbäume verschiedener Apfel- und Birnensorten aus – darunter sind auch spezielle und teilweise schon in Vergessenheit geratene Sorten. Das geht aus einer Mitteilung des Amtes hervor. Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden können sich dafür anmelden.
Streuobst prägt die fränkische Kulturlandschaft und schafft Lebensräume für bis zu 5000 Tier- und Pflanzenarten. Damit das Landschaftselement langfristig erhalten bleibt, will der Bayerische Streuobstpakt bis 2035 insgesamt eine Million neue Streuobstbäume im Freistaat pflanzen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Im Landkreis Ansbach wurden dafür über das Ersatzgeldprojekt „Zukunft. Streuobst II“ Pflegemaßnahmen und Pflanzaktionen angestoßen. Bei Sortenkartierungen wurden zudem über 1100 Bäume im Kreis erfasst und bestimmt. Dabei wurden seltene Sorten entdeckt, die gemeinsam mit regionalen Baumschulen vermehrt wurden. Diese Jungbäume stehen nun zur Pflanzung bereit.
Rund 50 Streuobstbäume sollen fachgerecht gepflanzt werden – darunter vorrangig regionale und historische Sorten. Zudem wurden Bäume vermehrt, die aufgrund ihrer Seltenheit weder durch Pomologen noch mithilfe des genetischen Fingerprints einer Sorte zugeordnet werden konnten. Ausgegeben werden unter anderem der Kugelapfel, der Sonnenwirtsapfel sowie die Birnensorte Mollebusch.
Die Streuobstberatung hilft bei der Planung und berät zu Standort, Sortenwahl, Abständen und Folgepflege. Bei der Baumausgabe wird wieder ein Praxiskurs zur Pflanzung angeboten. Auch die Sammelbestellung der Obstbäume und des Pflanzmaterials, etwa Pfähle und Verbissschutz, übernimmt die Beratung.
Wer teilnehmen möchte, muss Eigentümerin oder Eigentümer einer bestehenden oder einer entstehenden Streuobstfläche im Außenbereich sein. Pro Baum sollen mindestens 100 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Auf der frei zugänglichen und nicht eingezäunten Fläche müssen mindestens fünf neue Bäume gepflanzt werden.
Sie sollen dauerhaft dort stehen bleiben, die künftige Pflege muss dabei sichergestellt werden. Fällt ein Baum aus, müssen die Hochstämme auf eigene Kosten nachgepflanzt werden. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre. Anmelden können sich Interessierte über die Internetseite des Landratsamts Ansbach.