Trotz digitaler Medien und vor allem sozialer Netzwerke: Plakate haben weiter ihren festen Platz im Wahlkampf. Die ersten tauchen schon in Ansbachs Straßenbild auf. Damit gibt es sicher wieder Diskussionen über ihren Sinn und Unsinn. Mit wie vielen dürfen Gruppierungen vor der Kommunalwahl eigentlich für sich werben?
Am Sonntag, 8. März, um 18 Uhr ist der Wahlkampf vorbei oder hält zumindest inne. Dann gilt es erst einmal, die Stimmen auszuzählen. Möglicherweise geht er aber auch in die Verlängerung, wenn eine Stichwahl ums Amt der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters nötig wird.
Die wahlberechtigten Ansbacherinnen und Ansbacher wären dann für Sonntag, 22. März, also genau zwei Wochen später, ein weiteres Mal zu den Urnen gerufen. Angesichts einer Bewerberin und sechs Bewerbern für den Chefsessel im Stadthaus handelt es sich dabei um kein besonders unrealistisches Szenario. Seit 2008 endete jede Wahl einer Ansbacher Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters mit einer Stichwahl.
An Plakaten darf jede zur Wahl zugelassene Gruppierung 100 aufhängen. Dies berichtet Anne Ziegler vom Geschäftsbereich Oberbürgermeister. Allerdings unterscheide die Stadtverwaltung zwischen Groß- und Kleinplakaten, maximal im Format DIN A1.
Die höchstens 100 Stück in der Kommune gelten nach Angaben der Stadtvertreterin für diese „normale Plakatierung”. Für die Großplakate dagegen gebe es feste Standorte, die man zusätzlich vergebe.
Nicht plakatieren dürften die Gruppierungen in der Altstadt. „Zusätzlich gibt es noch in den Auflagen verschiedene Straßenbereiche, die nicht plakatiert werden dürfen.” Sie nennt zum Beispiel die Mittelstreifen der Residenzstraße, der Eyber Straße und der Nürnberger Straße, den Hohenzollernring, das Brückengeländer der Schlosskreuzung oder den Hofgarten.
Kontrollen seien wegen der Größe des Stadtgebietes und der personellen Kapazitäten nicht möglich. Allerdings gehe die Stadt Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Bei einem Fehlverhalten fordert man die Gruppierungen laut Anne Zieglers Worten auf, die Plakate zu beseitigen. „Falls dem nicht nachgekommen wird, werden die Plakate kostenpflichtig entfernt.”
Das Rennen um die Gunst der Wählerinnen und Wähler mit Plakaten ist offiziell eröffnet: Damit beginnen, zu plakatieren, dürfen Gruppierungen frühestens sechs Wochen vor der Wahl, wie die Mitarbeiterin des OB-Geschäftsbereichs berichtet. Kommt es nun zur OB-Stichwahl, geht der Wahlkampf mit Plakaten einfach weiter: Die Frist verlängere sich bis zum Ende der Stichwahl automatisch, teilt sie mit.
Ab Montag, 26. Januar, will die Stadt laut den Angaben der Mitarbeiterin die Wahlbenachrichtigungen versenden. Man müsse sie allen Wahlberechtigten spätestens bis 15. Februar zustellen. Ein externer Dienstleister versende die Dokumente. „Daher kann kein genaues Zustelldatum genannt werden.”
Für die Wahl seien 423 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nötig. Diese seien bereits gefunden. Für eine mögliche Stichwahl sucht die Kommune allerdings noch weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Bei dieser Wahl bestehen 31 Urnenwahllokale und 25 Briefwahllokale, wie die Vertreterin der Kommune informiert. Briefwahlunterlagen könnten die Menschen jederzeit beantragen. Die Stadt versende sie jedoch erst ab 16. Februar, da dies die gesetzlich vorgegebene Frist sei.
Wer bei einer möglichen Stichwahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitwirken möchte, wendet sich per E-Mail an wahlhelfer@ansbach.de
Wer bei einer möglichen Stichwahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitwirken möchte, wendet sich per E-Mail an wahlhelfer@ansbach.de.