Auf der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Ansbacher Stadtrates am Dienstag steht ein Klassiker: Die BAP-Fraktion will in Ansbach eine kommunale Steuer auf Einweg-Verpackungen einführen. Bisher waren Initiativen in diese Richtung an den gesetzlichen Gegebenheiten gescheitert. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das jetzt geändert.
Schon im Jahr 1988 hatte die BAP vergebens versucht, eine Verpackungssteuer in Ansbach einzuführen, um der Vermüllung der Innenstadt entgegenzuwirken. Es folgten viele Versuche anderer Stadtrats-Fraktionen, zuletzt stellten die Offene Linke Ansbach (2021) und die ÖDP (2023) entsprechende Anträge.
Doch im Lichte des aktuellen höchstrichterlichen Urteils stehen die Chancen besser den je. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die im Jahr 2022 von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer zurückgewiesen. Damit ist für alle Kommunen der juristische Weg zu so einer Steuer frei.
Die BAP bezieht sich in ihrem Antrag darauf, dass in vielen bayerischen Städten zurzeit eine mögliche Einführung diskutiert werde. So hätten zum Beispiel in Nürnberg die Fraktionen der CSU, der SPD und der Grünen einen entsprechenden Antrag gestellt. Die BAP möchte deshalb, dass die Verwaltung nicht nur ein Konzept für die Einführung der Verpackungssteuer erarbeitet, sondern auch im Rahmen der „interkommunalen Zusammenarbeit in der Metropolregion“ klärt, „ob ein gemeinsames, einheitliches Vorgehen der kreisfreien Städte gewünscht und möglich ist“.
Auch der Bayerische Städtetag begrüßt in seinem Informationsbrief vom Januar/Februar die Entscheidung aus Karlsruhe. „Die Städte können nun in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, des bestehenden abfallrechtlichen Rahmens, der Erfahrungswerte in anderen Kommunen und der Gegebenheiten vor Ort abwägen, ob sie eine kommunale Verpackungssteuer einführen wollen“, heißt es dort. Der Städtetag appellierte gleichzeitig an den Landtag und an die Staatsregierung, nicht durch ein Abgabenerhebungsverbot im Ramen des Kommunalen Abgabengesetzes solche Initiativen abzuwürgen.
Worum geht es konkret? Die Stadt Tübingen erhebt seit 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Dabei wird pro Einwegverpackung oder Einweggeschirr eine Abgabe in Höhe von 50 Cent erhoben. Zahlen müssen das die Gastronomen und Händler, die sofort verzehrbare Lebensmittel in Einwegverpackungen verkaufen. Ihnen ist natürlich freigestellt, diese Mehrkosten an ihre Kundschaft weiterzugeben.
Die bisherigen Erfahrungen geben den Tübinger Pionieren Recht: Die Zahl der Gastronomen, die Mehrwegverpackungen nutzen, hat sich inzwischen vervierfacht, und die Menge des Einwegmülls ist deutlich zurückgegangen. Allein für das Jahr 2022 sind rund 800.000 Euro ins Stadtsäckel geflossen. Für das Jahr 2023 sind noch nicht alle Betriebe veranlagt, doch schon jetzt konnte die Stadt Tübingen rund 600.000 Euro verbuchen.
Die zu erwartenden Einnahmen aus der Verpackungssteuer seien damit „weitaus höher als der oft befürchtete Verwaltungsaufwand“, sagt OLA-Fraktions-Chef Boris-André Meyer, der jetzt zuversichtlich ist, dass der OLA-Antrag vom November 2021 im Stadtrat inhaltlich behandelt werden kann. Meyer hält mit Blick auf die Stadtgröße in Ansbach rund 300.000 bis 350.000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr aus der Verpackungssteuer für realistisch.
Tatsächlich warten zurzeit eine Reihe bayerischer Städte auf grünes Licht vom Innenministerium. Man habe mehrfach bei der Regierung von Mittelfranken als unmittelbarer Rechtsaufsicht nachgefragt, erklärte Kämmerer Christian Jakobs auf FLZ-Anfrage. Bisher habe man immer nur die Auskunft bekommen, dass sich das Innenministerium noch nicht geäußert hat.
Er habe sich bereits vor Jahren mit seiner Tübinger Kollegin unterhalten und einen Einblick in den notwendigen Verwaltungsaufwand bekommen, so Jakobs. Zwei Vollzeit-Mitarbeiter hätten in Tübingen drei Jahre lang die Einführung der Verpackungssteuer vorbereitet, zum Beispiel das Müllaufkommen erhoben und Steuererklärungen vorbereitet. „Erstmal werden wir also Geld ausgeben müssen“, sagt Jakobs, „und mit Glück läuft es auf eine Null hinaus.“ Jakobs macht auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Sei die Verpackungssteuer erfolgreich wie in Tübingen und sänken die Müllmengen, dann gingen auch die Einnahmen aus der Verpackungssteuer zurück.
Jakobs hält es für möglich, dass hier „der Weg eines Bundesgesetzes“ erfolgreicher sein könnte. In die gleiche Kerbe schlägt auch der Bayerische Städtetag: „Um lokal unterschiedlich ausgestaltete Abgaben zu vermeiden und mit Blick darauf, dass viele Unternehmen, die Einweggeschirr nutzen, überregional tätig sind, könnte auch eine bundesrechtliche Regelung zur Erhebung der Verpackungssteuer zweckmäßig sein“, heißt es am Schluss des Informationsbriefs. Der Deutsche Städtetag habe bereits angekündigt, „hierfür bei der neuen Bundesregierung werben zu wollen“.