Gerne haben sich die Verantwortlichen in Windsbach nicht mit diesem Thema beschäftigt. Doch die Geschehnisse der vergangenen Wochen und Monate ließen ihnen keine andere Wahl: Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Stadtrat deshalb beschlossen, eine Verordnung zur Abwehr von Gefahren zu erlassen.
Berlin, Hamburg, Solingen: Wer die deutschlandweiten Nachrichten der jüngeren Vergangenheit nachliest, wird immer wieder auf Meldungen oder Berichte zu Messerattacken auf offener Straße, an Bahnhöfen oder bei Festen stoßen. Aufgrund dieser Ereignisse steigt das Sicherheitsbedürfnis der Bürger auch in Windsbach. An die Verwaltung sind deshalb mehrere Anfragen zu Taschenkontrollen und Messerverbotszonen herangetragen worden, wie Laura Ell in der Sitzung des Stadtrates berichtete.
Nach den Worten der Verwaltungsvertreterin wurde deshalb eine Verordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen und Menschenansammlungen erarbeitet. Die Verordnung soll für die Kirchweih, den Weihnachtsmarkt sowie das Stadt- und Kellerfest gelten. Bei kleineren Veranstaltungen wie zum Beispiel Kirchweihen in Ortsteilen kommt das Regelwerk dagegen nicht zum Einsatz.
Auf der einen Seite verbietet es die Verordnung Gästen künftig, Glasflaschen, Messer und Waffen zu den Veranstaltungen mitzubringen. Auf der anderen Seite wird für die Sicherheitsdienste die Möglichkeit geschaffen, Taschenkontrollen durchzuführen – stichprobenartig und nur auf konkreten Verdacht, wie Laura Ell betonte. „Es geht nicht um Einlasskontrollen.“ Sollten Gäste künftig dennoch solche Gegenstände dabei haben, ist es jetzt möglich, ihnen diese Gegenstände abzunehmen, den Betroffenen den Zugang zum jeweiligen Fest zu verwehren oder sie durch einen Platzverweis von der Veranstaltung auszuschließen, wie es in der Sitzungsvorlage für die Stadträte heißt. Die Verwaltung hat dabei auch etwa Minderjährige im Blick, die hochprozentigen Alkohol von zu Hause mitbringen, um sich über die Maßen zu betrinken, sagte Laura Ell weiter.
Wird gegen die Verordnung verstoßen, besteht zudem die Möglichkeit, eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu verhängen. Es werde freilich auf die Verhältnismäßigkeit geachtet, antwortete Geschäftsleiterin Tanja Mayer auf eine entsprechende Anfrage aus den Reihen der Stadträte.
„Schade, dass wir überhaupt sowas machen müssen“, brachte es Bürgermeister Matthias Seitz (SPD) am Ende der kurzen Diskussion auf den Punkt. Aber man habe auf die Ereignisse reagieren müssen. Der Rathauschef machte auch deutlich, dass es keine 100-prozentige Sicherheit geben wird. Der Windsbacher Stadtrat beschloss letztlich ohne Gegenstimme, die Verordnung zu erlassen.