Kabinett beschließt Abbau von Hürden für Solaranlagen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.09.2022 15:58

Kabinett beschließt Abbau von Hürden für Solaranlagen

Einnahmen aus Solaranlagen sollen bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden, so ein Kabinettsbeschluss. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Einnahmen aus Solaranlagen sollen bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden, so ein Kabinettsbeschluss. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Einnahmen aus Solaranlagen sollen bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden, so ein Kabinettsbeschluss. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Die Bundesregierung will steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner beschloss das Kabinett.

Viele Bürger scheuten Solaranlagen bisher aus bürokratischen Gründen, sagte der FDP-Politiker. Deshalb sollen Einnahmen daraus bis zu einer bestimmten Leistung nun von der Ertragsteuer befreit werden. Auf Lieferung und Installation soll unter bestimmten Umständen auch keine Mehrwertsteuer mehr anfallen.

„Das befreit viele private Nutzer der Photovoltaik davon, über eine Kleinunternehmerregelung zu einem Vorsteuerabzug zu kommen“, sagte Lindner. „Ich glaube, damit haben wir im Steuersystem einen echten, ganz starken zusätzlichen Anreiz dafür geboten, wirklich jetzt dem Gedanken näher zu treten, eine tolle Anlage auf das eigene Dach zu stellen.“

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen begrüßen die geplanten Erleichterungen. In einer gemeinsamen Mitteilung betonten die Finanzminister der fünf Bundesländer: „Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ Niemand solle allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Solaranlage einen Beitrag zur Energiewende leiste.

Die Ertragssteuerbefreiung soll für Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt gelten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt eine Vereinfachungsregel.

Im Gespräch in der Bundesregierung ist zusätzlich auch ein Vorschlag des Wirtschaftsministeriums, die Stromgewinnung aus Solarkraft auszuweiten. So soll es etwa eine Krisensonderausschreibung für Solaranlagen mit einem Volumen von 1500 Megawatt geben, um den Ausbau voranzutreiben. Diese Maßnahme ist für 15. Januar vorgesehen. Zudem sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums Regelungen zur Begrenzung der Einspeisung aus Solaranlagen ins Netz früher wegfallen als geplant.

© dpa-infocom, dpa:220914-99-759273/2

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