Eine Gesetzesänderung, die in Israel die Amtsenthebung eines Regierungschefs erschwert, soll erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Dies entschied das Oberste Gericht in Jerusalem in einem Urteil. Sechs von elf der Richter waren für eine solche Verschiebung. Zur Begründung hieß es, das Gesetz sei eindeutig auf eine bestimmte Person zugeschnitten. Das Parlament habe daher mit der Billigung der Gesetzesänderung seine Autorität missbraucht.
Es hatte im März entschieden, dass für die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten künftig eine Drei-Viertel-Mehrheit erforderlich sein soll. Die Änderung war besonders umstritten, weil sie als persönlich auf Regierungschef Benjamin Netanjahu und dessen Bedürfnisse zugeschnitten gilt. Ihm wird vorgeworfen, er wolle sich damit gegen eine Amtsenthebung schützen. Gegen den 74-Jährigen läuft seit längerer Zeit ein Korruptionsprozess. Die Opposition hatte das neue Gesetz als „unanständig und korrupt“ verurteilt.
Laut der Gesetzesänderung wäre die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten nur wegen psychischer oder anderer Gesundheitsgründe möglich. Damit sollte eine Einflussnahme des Höchsten Gerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.
Am Montag hatte das Oberste Gericht bereits in einer dramatischen Entscheidung ein Kernelement der umstrittenen Justizreform in Israel gekippt. Bei der kassierten Gesetzesänderung ging es im Kern darum, dass dem Obersten Gericht die Möglichkeit genommen wurde, gegen „unangemessene“ Entscheidungen der Regierung, des Ministerpräsidenten oder einzelner Minister vorzugehen. Kritiker hatten gewarnt, dass dies Korruption und die willkürliche Besetzung wichtiger Posten fördern könnte.
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