Wegen Volksverhetzung ist ein 61-Jähriger vor dem Ansbacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Tat seinem damals zwölfjährigen – und damit strafunmündigen – Sohn zugeschrieben.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Corona-Impfgegner vor, 2020 über seinen Facebook-Account (Benutzerkonto) öffentlich eine Zeichnung geteilt zu haben, die einen Toreingang mit Starkstromzaun und Stacheldraht zeigt. Dieser führt zu zwei lagerähnlichen Gebäuden; die Torwachen sind mit Spritzen ausgestattet. Auf dem Torbogen stehen die Worte „Impfen macht frei“ – vergleichbar mit dem zynischen Schriftzug „Arbeit macht frei“, den die Nazis an den Toren mehrerer Konzentrationslager angebracht hatten.
Weil in der Zeichnung Juden und Nicht-Geimpfte vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sowie der Impfkampagne gleichgestellt und die Morde an den Juden während der Nazi-Zeit bewusst verharmlost werden, sah die Staatsanwaltschaft den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Der Angeklagte hatte ursprünglich einen Strafbefehl mit einer Geldauflage von 2000 Euro erhalten und Einspruch dagegen eingelegt. Deshalb fand im Dezember 2023 ein erster Verhandlungstermin vor Gericht statt. Richter Armin Abendschein bot damals an, das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 1000 Euro einzustellen. Das war dem Angeklagten aber immer noch zu viel. Schließlich wurde das Verfahren vertagt, um weitere Zeugen laden zu können.
In der jetzigen Verhandlung bestritt der Angeklagte weiter, für die Tat verantwortlich zu sein. Sein Facebook-Account sei von allen Familienmitgliedern genutzt worden. Weiterverbreitet habe die Zeichnung – ohne sein Wissen – der damals zwölfjährige Sohn. In der Familie sei viel übers Impfen gesprochen worden. Sein Sohn habe sich Sorgen um die Verwandten in Thailand gemacht und seine Tanten vor dem Impfen warnen wollen. Er selbst finde das Bild zwar geschmacklos, so der Angeklagte, aber eine Verharmlosung erkenne er darin nicht.
„Wir sind nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen“, machte Richter Armin Abendschein deutlich. „Diesen Schriftzug gibt’s nur einmal in dieser Ausprägung.“ Verteidiger Matthias Kohla wies darauf hin, dass sein Mandant das Bild selbst als geschmacklos bezeichnet hatte. „Er fühlt sich als Impfgegner gepiesackt.“
Ob die Verwandten in Thailand überhaupt deutsch sprächen, forschte Staatsanwalt Stefan Zankl nach. Dies verneinte der Angeklagte. „Da stellt sich mir die Frage, warum der Sohn das Bild mit ihnen teilen sollte“, entgegnete der Jurist.
Ein Polizist berichtete im Zeugenstand, das Bild sei von Respect, der Meldestelle der Jugendstiftung Baden-Württemberg gegen Hetze im Netz, entdeckt worden. „Für mich stand die Person des Angeklagten fest.“ Der Beamte wies auch darauf hin, dass die Ehefrau und der Sohn eigene Facebook-Accounts besitzen, die schon zum Zeitpunkt der Tat bestanden. Bei der Behauptung, der Sohn habe auf „Teilen“ geklickt, „handelt es sich aus polizeilicher Sicht um eine Schutzbehauptung“.
Als Zeugin geladen war auch die Ehefrau des Angeklagten – sie machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der inzwischen 14-jährige Sohn entschied sich für eine Aussage und bestätigte die Version seines Vaters. „Ich habe ein Bild geteilt.“ Nach dem Inhalt gefragt, erinnerte er sich allerdings kaum – auch nicht an den Grund, weshalb er das Bild geteilt haben soll. „Einfach so, ich fand’s lustig.“
Staatsanwalt Zankl hielt die Aussage des Sohnes für unglaubwürdig. In seinem Plädoyer war er überzeugt, dass der Angeklagte die Zeichnung selbst verbreitet hatte. Er beantragte, ihn wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 3000 Euro, zu verurteilen. „Es ist ekelhaft, den Holocaust zu verharmlosen“, empörte er sich.
„Ich denke, dass Impfen in der Familie ein sehr emotionales Thema ist“, stellte Verteidiger Kohla fest. Der Sohn habe sich einfach keine Gedanken gemacht. Er habe es für ein paar Sekunden lustig gefunden und auf den Knopf gedrückt. „Man kann nicht von ihm erwarten, dass er genau weiß, wie das Bild ausgesehen hat.“ Der Angeklagte habe sich deutlich gegen die Geschehnisse in den Konzentrationslagern ausgesprochen. „Infolgedessen ist mein Mandant freizusprechen, weil er es schlichtweg nicht gemacht hat.“
Richter Abendschein verurteilte den Angeklagten wegen Volksverhetzung und folgte beim Strafmaß dem Antrag des Staatsanwalts. Auch er konnte der Aussage des Sohnes wenig abgewinnen: „Das ging von links nach rechts, von oben nach unten.“ Die thailändische Verwandtschaft, die angeblich gewarnt werden sollte, verstehe gar kein Deutsch. „Das ist so ein wirres Konstrukt, das passt einfach nicht.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt.